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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1969/0064
An der Nordwand der Turmhalle fällt außer der schon erwähnten Tür zur
früheren Sakristei nur hoch oben ein kleines Schlitzfenster auf, das der Entlüftung
diente. Die zur Zeit noch sichtbaren Malereien sollten einer späteren
Renovierung der Turmhalle vorbehalten bleiben: Öffnung des Chorbogens,
Hebung des Turmhallenbodens auf das ursprüngliche Niveau, Bestimmung
dieses Raumes als Sakristei, was er heute behelfsmäßig in seiner hinteren
Hälfte schon ist.

„So möchte der Turm in statu quo bleiben", lautet der Schlußsatz des Gutachtens
, in dem Arnold die Aufstockung ablehnte. Dieser Bescheid verhinderte
außerdem die Störung der Proportionen dieses schönen romanischen Turmes.
Im Voranschlag war die Beseitigung des auf dem Turm stehenden, baufälligen
Türmleins aus dem Jahre 1667 vorgesehen. Es sollte durch ein neues, „des
besseren Gehörs" wegen, ersetzt werden. Ob dies geschah, geht aus den Akten
nicht hervor. Bei der Bestandsaufnahme im Jahre 1900 durch Fr. X. Kraus und
J. Dürrn war kein Türmchen vorhanden.

Alfred Engler

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