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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1969/0066
verließ der junge „Krize-Bartle" die Heimat, leistete — nach seinen eigenen
Angaben — von 1812 bis 1821 Militärdienste und erwarb 1828 das Bürgerrecht
in Freiburg. Nicht unerwähnt bleibe die in St. Peter noch lebendige Überlieferung
, daß Bartholomäus Saum am Chorgitter der Wallfahrtskirche Einsiedeln
gearbeitet habe4. Die Prüfung, ob darunter eine Reparatur der aus
dem Jahr 1680 stammenden, meisterlichen Schmiedearbeit des Bruders Vinzenz
Nußbaumer5 zu verstehen ist, oder ob Bartie Saum das kleine Chorgitter
Einsiedeins6 bearbeitet hat, möchte ich weiteren Nachforschungen überlassen
. Im Alter von 76 Jahren ordnete der Freiburger Schlossermeister die
zeitlichen Dinge und legte im Testament vom 19. März 18677 — mit Zustimmung
seiner Kinder8 — beachtliche Vermögensbeträge für Stiftungen fest. Die
der Pfarrei St. Peter zugedachte „B.-Saum-Kirchenmusikstiftung" erregte
mein besonderes Interesse, weil deren Bestimmungen nicht nur für den
Gemeinsinn und die Heimatliebe des Stifters Zeugnis ablegen, sondern auch
unvermutet Einblicke in das Leben und die Verhältnisse St. Peters kurz nach
der Klosteraufhebung gewähren.

Bartholomäus Saum bestimmte: „Unter dem Namen B.-Saum-Kirchen-
musikstiftfonds sollen dreihundert Gulden = 300 f angelegt werden. Dieser
Stiftfonds ad 300 f soll der jeweiligen Stiftungskommission unter Zuziehung
der Gesang- und Musiklehrer (-lehrerin) unter Aufsicht gestellt werden und
nach dem Willen des Stifters B. Saum auf folgende Weise verwendet werden:
a) für den Sängerchor, b) für den Musikchor.

Bei den Kirchensängern und -Sängerinnen kann von den Renten die Hälfte
zu Unterstützungen an arme Zöglinge beiderlei Geschlechts, wenn es die Kommission
für zweckmäßig findet, abgegeben werden und der Rest zu sechs bis
acht Prämien gemacht und an die besten braven und fleißigsten Mitglieder
abgegeben werden.

Bei den Musikern kann ein Drittel 1/3 an arme brave Zöglinge, welche
schon ein Jahr lang bei der Kirchenmusik Anteil genommen haben, zum Ankauf
eigener Instrumente abgegeben werden. Sollten aber der oder die
Empfänger vor Umfluß von zwei Jahren austreten oder wegen strafbaren oder
unsittlichen Betragens ausgeschlossen werden, so ist der Unterstützungsbetrag
zurückzuverlangen. Der Rest mit zwei Dritteln 2h soll zu Prämien
gemacht und an die würdigsten, fleißigsten Glieder verteilt werden.

Zu dem Musikstiftfonds setze ich meinen Neffen Joseph Saum9, gegenwärtigen
Kreuzhofbesitzer, als lebenslänglichen Executor über die Stiftung ein,
d. h. derselbe hat zu allen Beratungen, zu Unterstützungen und Prämienverteilungen
einzuladen und hat mit entscheidender Stimme anzuwohnen und
am Schluß jeden Jahres die Rechnungen zu prüfen . . ."10

4 Mitteilung von Herrn Klaus Weber, St. Peter.

5 Rudolf Henggeier, OSB, Die Abteikirche Einsiedeln, Verlag Schnell & Steiner, München, Kunstführer
538, 14. Auflage/1968, Seite 7.

6 Wie Anmerkung 5, Abbildung Seite 6.

7 Stadtarchiv Freiburg, Nachlaßakten des Großh. badischen Amtsgerichts Freiburg, Abtheilung IV,
Reg.-Nr. 11 119 B. Saum 1869/70.

8 Maria Saum, Ehefrau des Freiburger Schlossermeisters Carl Zipfel; Caroline Saum, Klosterfrau
in Rastatt (gen. Maria Elisabeth); Anna Saum, Barmherzige Schwester in Andlau/Elsaß (gen.
Bartholomä).

9 Später Bürgermeister der Gemeinde St. Peter.
l° Der Text wurde orthographisch korrigiert.

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