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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1969/0101
Gutach mit der dortigen Mühle; Riedern, Kollnau, Kohlenbach, die Säge in der Oruei
und die Archoue2; die Hälfte von Suggental mit der Hälfte des Umgelds und der Zu
gehör; die Fischenzen zu Oberwinden, zwischen Kollnau und Gutach, zu Kohlenbach
und den Jetzenbach; die zu der Herrschaft Kastelberg gehörigen halben Wildbänne im
Elzacher Tal, sie seyen ob der erden oder unter der erden. Da von der Stadt W. 14 M.
an Henny Küchlin, an dessen Geschwister sowie an Hildebrand von Falkenstein und
Rudolf des Silberers Kinder und von Gutach, Riedern, Kollnau und Kohlenbach 10 M.
an Dietrich von Weisweil d. A. gehen, wurde der Kaufpreis um 360 M. auf 2140 M.
Freiburger Brands und Gewichts herabgesetzt, deren Empfang der A. quittiert. Die
Käufer erhalten das Recht, das Silbergeld von 14 bzw. 10 M. an sich zu kaufen. Sr.:
1. Johannes von Schwarzenberg, 2. seine Ehefrau, 3. Gf. Johannes von Fürstenberg.
4. dessen Ehefrau Johanna.

Abschr. (18. Jh.); Papierlibell, 6 Bl.
Archivsign.: U 5.

Abschr. auch in I, 3 S. 42 50 und in I, 4 S. 27.

1 Aue. Vom Kopisten vermutlich verschrieben aus: Owe oder Ouwe.

2 Heute: Arche, bei W.

1356 Juli 11 (Mo v. Margarethe), Freiburg Nr. 20

Mgf. Heinrich, Herr zu Kenzingen, und seine Gemahlin Anna von Osenberg verpfänden
für 2020 M. dem Johann dem Malterer die Herrschaft Hachberg u. a.

Abschr. (in I, 4 S. 63 84) der Urkunde Nr. h 240 der Regesten der Markgrafen von
Baden und Hachberg Bd. 1 (1900) bearb. von R. Fester.

1359 Dez. 2 (Mo n. Andreas), Waldkirch, vor offenem Gericht Nr. 21

Elisabeth Hüpschmann, Witwe des f Edelknechts Thoma Hüpschmann, und ihre Kinder
Henny (a) und Adelheid verkaufen dem Ritter Hans Schnewle im Hof und Martin Mal
terer, Sohn des Johannes Malterer zu Freiburg, für 100 M. Freiburger Brands und Gewichts
ihre Güter und Gülten im Prechtal (Breht) und zu Reichenbach im Elztal samt
Zugehörden, Fischenzen und Weiden.

Das erstgenannte Gut gibt jährlich 8 Pfd pf1, die je zur Hälfte auf Neyentag (b) und auf
8. Sept. (Mariä Geburt) zu zahlen sind, 3 Pfd. pf auf 13. Jan. (Hilarius), 1 Pfd. 2 ß pf
und 4 Malter Haber auf 11. Nov. (Martin) von den eigenen Gütern, den Zehnten
(10 Malter Haber und 10 ß pf) von diesen Gütern, 400 Eier sowie aus jedem der 8 Häuser
dieses Gutes 1 Fasnachthenne und 4 pf.

Das Gut zu Reichenbach gibt jährlich 6 Pfd. pf (je zur Hälfte auf 1. Mai und 8. Sept.)
und aus den 6 Häusern dieses Gutes je 1 Fasnachthenne.

Mit Ausnahme der genannten Gülten von 10 ß und 1 Pfd. pf, die Eigen sind, sind diese
Güter und Gülten Lehen des edlen Junkers Johann von Schwarzenberg, der mit gegen
wärtiger Urkunde dem Verkauf zustimmt und die beiden Käufer mit diesen Lehen
belehnt. Da beide Kinder der Verkäuferin minderjährig sind, wird vor dem offenen
Gericht zu W., das auf Geheiß des Hans Schnewle im Hof unter dem Vorsitz des Henry
Sigebotte(c) an Stelle seines Bruders, des Schultheißen Sigebotte(c), tagt, als deren Vogt
Henry von Hart [?] bestellt. Dieser bestätigt die Gültigkeit des Verkaufs zusammen
mit der A. und mit Hänsli Hüpschmann, dem nächsten Vetter der Kinder, der zusammen
mit dem Schultheißen zu Endingen, dem frommen Ritter Gerhard, als Zeuge die Bestellung
eines Vogtes beschwört. Sr.: 1. Elisabeth Hüpschmann, 2. Johannes von Schwar
zenberg, 3. Ritter Gerhard, 4. Hänsli Hüpschmann, 5. Henry Sigebotte (c), 6. die Stadt W.
Zeugen im Gericht: Ruedlin Gerster, Ally Schüsmer, Henzi Griffenstein, Wolleb

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