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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1969/0106
Leuten, Gütern und Herrlichkeiten verpfändet hat, bestätigen eidlich dem Schultheißen,
Rat und Bürgern dieser Stadt sowie den armen Leuten der genannten Pfand- und Herr
schaft alle hergebrachten Rechte, Freiheiten und Gewohnheiten. Sr.: 1. 2. die A.

Abschr. in I, 3 S. 51—53.

1 Bleibach, Gutach und Simonswald fehlen hier, während sie laut Wetzeh Wald
kirch 260 in der Hs. 688 Waldkirch des GLA Karlsruhe in der Urkunde von 1429
genannt werden. Vermutlich liegt hier ein Fehler des Kopisten vor, dein auch sonst
Fehler unterlaufen.

1431 Mai 15 (Di v. Pfingsten) Nr. 49

Gf. Johannes von Lupfen, Lgf. zu Stühlingen und Herr zu Hohenack, und Ritter Bert
hold von Staufen bestätigen dem Schultheißen, Meister, Rat und Gemeinde zu W., die
zusammen mit den A. einen Schadlosbrief für Gf. Konrad von Tübingen, Herrn zu
Lichteneck, besiegelt haben, daß ihnen und den anderen in die Pfand und Herrschaft
W. gehörigen Leuten weder aus diesem noch aus anderen Schadlosbriefen Schaden
erwachsen soll. Sr.: 1. 2. die A.

Abschr. in T, 3 S. 80 81.

1431 Dez. 17 (Mo v. Thomas Apost.) Nr. 50

Belyna Kreps, Witwe des Hans Bernlapp von Bollschweil, und ihre Söhne Hans Rudolf,
Hans Loppe, Dietrich und Thoman Bernlapp von Bollschweil übergeben mit Zustim
mung der Brüder Hans, Konrad und Ludwig Snewlin von Landeck der Margarethe von
Landsberg, Witwe des Konrad Ederlin und Ehefrau des Hans Snewlin, alle ihre Anteile
und Rechte an den 10 M. ewigen Geldes aus der Stadt W. zu völligem Eigen. Diese vom
f Dietrich von Weisweil urkundlich erkauften 10 M. hatten früher dem f Ritter
Wernher von Weisweil gehört. Letzterer hatte aus einem Korngeld von 100 Mutt aus
Zähringen (wovon 25 Mutt den A. zustehen, die daraus der Priorin und dem Konvent
zu Adelhausen einen Zins von 2 Pfd. pf schuldig sind) und aus den 10 M. verschiedene
jährliche Gülten (so 32 fl an Hanmann von Augsburg) verkauft. Da Korn- und Mark
geld dazu nicht ausreichten und die f Hans von Bollschweil und f Ritter Hanmann von
Landeck Mitverkäufer und Bürgen bei diesen Verkäufen waren, waren durch Frönung
die 100 Mutt Korngeld an Hanmann von Landeck und die 10 M. an diesen und Hans
von Bollschweil gemeinsam gekommen. Zur Vermeidung künftiger Streitigkeiten hatten
dann die A. mit Hans Snewlin und dessen Brüdern vereinbart, daß letzterer die A. von
ihrer Verpflichtung gegenüber Hanmann von Augsburg wegen der 32 fl lösen sollte
und daß die A. den Klosterfrauen wegen der 2 Pfd. pf Genüge tun sollten; diese Lösung
der 32 fl hatte Margarethe von Landsberg mit ihrem Eigen und mit ihrer von Konrad
Ederlin stammenden Morgengabe vollzogen. Sr.: 1. 4. Beiina Kreps und ihre Söhne
Hans Rudolf, Hans Loppe und Dietrich für sich und Thoman, 5. der feste Konrad
Bernlapp von Zähringen auf Bitten seines Vetters Thoman Bernlapp.
Ausf.; Perg.; 5 anh. S. (3. abg.); Rv.: Uber gab sbrieff betreff endt die zehen marckh
silbers, so ierlichs die statt Waldtkürch uff Martini wind Walpurg(en)tag verzinst mit
60 fl in gelt [... ] (16. Jh.).

Archivsign.: U 10.

Abschr. auch in I, 3 S. 178 183. Dabei der Vermerk, daß diese Urkunde Lit. A und Nr. 1
eines Kopialbuches der Landeckschen Stiftung bildet.

1432 Okt. 14 (Di v. Gallus) Nr. 51

Schultheiß, Räte, Bürger und die Gemeinde der Stadt W. versprechen der Jungfrau
Ennelin Ederlin, Tochter des f Junkers Konrad Ederlin, jene jetzt ihr gehörigen 10 M.,
die vor 110 Jahren vom edlen Walter von Schwarzenberg und seinem Bruder Junker
Ulrich als seinerzeitigen Herren von W. dem festen Junker Dietrich von Weisweil ver
kauft und seither von W. gezinst worden sind, künftig in Gulden- statt Silberwährung

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