Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1969/0117
1491 Aug. 9 (Di v. Lorenz) Nr. 82

Jörg Forster der Tucher und der Rat zu W. einigen sich dahin, daß Forster bis auf
Widerruf us gnaden des raths zur beßerung der stadt und uffnehmen sins handrvercks
der Stadt von jedem gewogenen Zentner Wolle nur 1 ß pf Zoll zahlen muß.

Regest in I, 3 S. 192.

1493 Apr. 6 (Osterabend), Freiburg Nr. 83

Kg. Maximilian bestätigt als Landesfürst nach dem Verzicht Erzhz. Sigmunds auf die
inneren und vorderen Lande auf Bitten der vor ihm erschienenen getreuen Schultheiß,
Bm. und Gemeinde zu W. alle Rechte und Freiheiten, die sie von den Fürsten von
öste ich und insbesondere den Landesfürsten dieses Landes erworben haben; er
beauftragt den Landvogt und obersten Hauptmann im Elsaß und alle anderen Untertanen
und Getreuen mit der Erhaltung dieser Privilegien.

Ausf.; Perg.; 1 anh. S. des A. (Siegelschüssel besch.); Kv. auf dem Umbug: com(m)issio
d(omi)ni reg(is) in consilio, rückw.: R(egistra)ta.
Archivsign.: U 26.

1493 Apr. 9 (Eritag in den hailigen osterfyrtagen), Freiburg Nr. 84

Kg. Maximilian verleiht als Herr und Landesfürst der ihm von Erzhz. Sigmund zu
Österreich übergebenen inneren und vorderen Fürstentümer Propst, Dekan und Kapitel
des Stifts zu W. auf deren Bitten und in Anbetracht ihrer treuen und willigen Dienste
das Recht, künftig Wein und Getreide, die ihnen erwachsen und soweit sie sie nicht für
die eigene Haushaltung benötigen oder von anderen zum Verkauf annehmen, zollfrei
zu verkaufen und in ihren eigenen Wäldern und Hölzern nach Bedarf Bau und
Brennholz zu schlagen. Auch befreit er die Knechte des Stifts, nämlich Schaffner, Sigrist
u. a., für die Dauer ihrer Dienste von allen Fronungen, Diensten und Reisen. Dem obersten
Hauptmann und Landvogt im Elsaß sowie allen Amtleuten und Untertanen befiehlt
er die Beachtung dieser Privilegien.

Tnsert in Nr. 86. Darunnder stund uffem spacium oudi: commissio d(omi)ni regis in
consilio.

1495 Apr. 13, Worms Nr. 85

Kg. Maximilian an die Bischöfe von Konstanz1 und Straßburg2, an die Ritter und Urteilsprecher
des Reichshofgerichts Rottweil und an Bm. und Rat der Stadt Freiburg:
Propst und Kapitel des Stifts zu W. haben ihm über die Beeinträchtigung und Schädigung
ihrer Freiheiten und Privilegien durch ettrve Dil personen geklagt. Er beauftragt und
bevollmächtigt nun die Adressaten, gemeinsam oder einzeln an seiner statt die Rechte
des Stifts auf dessen Anrufen hin zu schützen und Streitigkeiten ggf. rechtlich zu entscheiden
; wer die Vollmacht der Adressaten dazu nicht anerkennen will, soll der kgl.
Kammer 50 Pfd. lötigen Goldes zahlen. Sr.: der A.

Insert in Nr. 86. JJnnd stund unnden uff dem oermeldten brief geschriben: ad manda-
tu(m) d(omi)ni regis proprium Berthold(us) archiep(iscopu)s Maguntinensis archi
cancellari(us) s(ub)s(cripsi)t.

1 Thomas Berlower.

2 Albert von Bayern.

1496 Mai 17 (Di n. So Exaudi) Nr. 86

Gf. Erhart von Nellenburg, Herr zu Tengen, beurkundet an Stelle des Hofrichters
zu Rottweil, des Gf. Rudolf von Sulz: das Hofgericht Rottweil hat im Streit zwischen
Stift und Stadt W. nach Vorlage der inserierten Urkunden Kg. Maximilians von 1493
Apr. 9 und 1495 Apr. 13 für das Stift und nach Anhörung beider Parteien die Befreiung
des Stifts von dem durch die Stadt beanspruchten Weinzoll bestätigt und die Stadt von
der durch das Stift geforderten Pön befreit. Am 28. Apr. (Do n. So Jubilate) hatte
Nikiaus VI, Unterschreiber des Hofgerichts, als bevollmächtigter Prokurator des
Propstes Jörg von Landeck, des Dekans und des Kapitels des Stiftes zu W. geklagt, daß

10?


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1969/0117