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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1969/0137
Oberamtleute der Herrschaften Kastelberg und Schwarzenberg einerseits und Abgeordneten
von Bm., Rat und Gemeinde der Stadt andererseits ausgehandelten Vertrag, wonach
jeder frevelnde Herrschaftsuntertan oder Bürger der Stadt seinen Frevel am
Tatort büßen und durch den Stab, dessen Hintersaß er ist, zum Gericht geboten werden
soll, hat Löffler den Stadtknecht unter Drohungen zum Ungehorsam gegen Bm. und
Rat gezwungen und ihm befohlen, Thoman Eck nach Kollnau und Bastian Embart nach
Siensbach und hernach auf den Stahlhof zum Gericht zu bieten;

2. gegen die Verdächtigung, daß das Vogelfangen außerhalb des bewilligten Bezirks
mit ihrem Einverständnis oder Befehl geschehe; vielmehr sei von ihnen die gemeine
Bürgerschaft deshalb zur Genüge unterrichtet (aoisiert) und Bastian Embart ins Ge
fängnis gesetzt worden.

Not.Instr.; Ausf. (eine von mehreren); Perg.; Rv.: Tax 6 fl; unterhalb des Textes der
Vermerk, daß Vogt Jakob Löffler den Protest am 25. Okt. auf dem Stahlhof vor der
Behausung des Marte Husen, des dortigen Wirts zur Tanne, im Beisein der ehrsamen
Georg Eck und Sebastian Mey, beide B. zu W., als Zeugen entgegennahm und erklärte,
den Protest dem Amtmann übergeben zu wollen.
Archivsign.: U 56.

Abschr. auch in I, 3 S. 220 225.

i Der 24. Okt. 1590 fällt auf einen Samstag; dagegen ist der 24. Sept. dieses Jahres ein
Donnerstag.

1590 Okt. 30 / Nov. 10, Freiburg Nr. 148

Die Kommissare der vorderösterreichischen Regierung und des Mgf. Georg Friedrich
von Baden schließen - vorbehaltlich höherer Ratifikation und nach Augenscheinnahme
einen Vergleich über verschiedene Streitigkeiten zwischen den beiden Oberämtern
Kastelberg und Schwarzenberg einerseits und Mgf. Georg Friedrich andererseits:

1. Die (in ihrem Verlauf beschriebene) Allmendgasse zwischen Buchholz und Sexau im
Hasenfeld gehört zu Sexau und ist von dieser Gemeinde zu unterhalten; die Bänne von
Buchholz, Sexau und Denzlingen werden nach beschriebenen Grenzen geschieden.

2. Beide Parteien verzichten auf weiteren Streit um die Obrigkeit von dem äußeren
Suggentaler Brücklein an bis zur Lose und anerkennen die Jagdhoheit Österreichs
im Embolien.

3. Der Streit um die Obrigkeit auf der Straße aus dem Glottertal bis an den Elz-
Graben anläßlich eines von den Glottertälern kürzlich auf die Straße geleiteten
Brünnleins hört auf; beide Herrschaften anerkennen ihre gegenseitigen Rechte, insbesondere
wird Österreich der Besitz des Elz-Grabens und das Recht, Übeltäter zur
gewöhnlichen Richtstätte zu führen, bestätigt.

4. Der Streit um die Zugehörigkeit des beim Hof des Martin Spieß zu Heuweiler
gelegenen Ackers wird zugunsten des Banns und Zehnts von Heuweiler (statt Gundelfingen
) entschieden.

5. Wegen des Forsts in Buchholzer Gemarkung, dessen Grenzen strittig sind (und
bei deren Beschreibung u.a. genannt werden: Rappeneklin, wo sich Waldkircher,
Sexauer und Buchholzer Bänne scheiden; Bild stock lein; Buchholzer Kapelle und Mühle:
Suggentaler Brücklein; Rappenstein; IVolfgartengrund; Spitalmatte; Eicheiberg; der
Waldkircher Stiftswald Pfaffenwald) vergleichen sich beide Parteien dahin, daß der
Mgf. sich nach vorheriger Anmeldung — mit einer jährlichen Streife zur Zeit der
Schweinshatz und der Hirschfaiste begnügen soll, ohne dabei den österreichischen
Bezirk und die Buchholzer bei ihrer Schweineweide zu beeinträchtigen, während das
übrige Jahr über die Jagd der Herrschaft Kastelberg und ihren Beamten zustehen
soll.

6. Die von Seiten des Mgf. gegen Michael Hübschmann und den Forstknecht Klaus Spädt
in diesen Streitigkeiten ausgesprochenen Strafen werden abgetan. Sr. (mit Unterschrift
) : die österreichischen und mgfl. Kommissare Kanzler Hans Kaspar Betz,

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