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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1970/0018
herrlicher Vogt73 zumindest mißverständlich. Die Funktion des Vogtes Gölin
bzw. seiner Nachfolger ist in ganz anderer Richtung zu suchen74. In der Urkunde
von 1316, wo Graf Egon Burg, Stadt und Herrschaft Freiburg an seinen
Sohn Konrad abtritt, wird nicht allein Vogt Gölins Hof mit dem zugehörigen
Bauhof (Ackerbauhof) und dem Dorf Ebnet samt Fischerei und sonstigem
Zubehör vorbehalten, sondern dazu die Vogtei über „das Gotteshaus in dem
Tal zu St. Peter", und zwar über Leute, Güter, Wälder, Zwing und Bann, „wie
sie auch genannt werden mögen und wo immer sie im Lande gelegen sind75'*.
Wir wissen aus anderen Quellen, daß die Hochvogtei insbesondere über die
sanktpeterschen Vogteiorte Rohr, Eschbach und Ibental ein Besitz war, an
dem die Grafen von Freiburg sehr zäh und sehr lange, auch nach der Aufgabe
der Stadt Freiburg, festgehalten haben. Gölinshof, Ebnet und die Vogtei über
die Abtei St. Peter mit ihren zahlreichen Gütern im Lande bildeten also miteinander
den Herrschaftskomplex, den Graf Egon weiterhin in der Hand
haben sollte, und hier ist wohl auch eine Funktion des Vogtes, den die Grafen
„unsern Vogt" nennen, zu suchen. Er ist vermutlich der Untervogt über die
sanktpeterschen Vogteien und hat auch herrschaftliche Interessen in Ebnet
wahrzunehmen. Da wir bereits auf die Unwahrscheinlichkeit hingewiesen
haben, daß der Grafenhof bei der Mühle unter der Burg mit dem Gölinshof
identisch ist, liegt es nahe, die Lage desselben „in der Au" flußaufwärts gegen
Ebnet zu versetzen. Daß er ein Herrenhaus war oder ein solches einschloß,
scheint die Erwähnung eines zugehörigen Landwirtschaftshofs zu bekräftigen76
. Ein solches Haus hätte als Wohnsitz des Grafen Egon nach 1316 alle
Wahrscheinlichkeit für sich77.

Schon F. Güterbock hat die „obere Au", den vor dem Schwabentor gelegenen
Bezirk, für ein älteres, vor der Erbauung der Stadt vorhandenes Freiburg
gehalten, mit dem die Stadt dann den Namen geteilt habe. Schwineköper teilt
diese Meinung. Er hält die Schneckenvorstadt als einen Teil der Aue und als
die eigentliche zur Burg gehörige Siedlung für älter als die Altstadt Freiburg78.
Die Schneckenvorstadt nennt er darum, weil hier in der Gerberau der
200 Jahre nach der Marktgründung erstmals genannte Grafenhof liegt, den er
für den zähringischen Wirtschaftshof der Burg Freiburg hält. Schon vor 1351
hatten die Grafen den Hof dem Heinrich von Rappoltstein übergeben, dann
besaß ihn bis 1373 der Freiburger Bürger Hanmann von Todtnau, der denselben
an das Kloster Tennenbach verkaufte, in dessen Besitz er bis 1677 verblieb
. Danach wurde der Hof dem Kloster Adelhausen für seinen Neubau
innerhalb der Stadtmauern überlassen79. Wenn also hier die 1302 erstmals
erscheinende sogenannte „Ministerialensiedlung in der oberen Au" bestand,

73 (Hl) S. 48.

74 Seine Funktion geht deutlich hervor aus der Urkunde von 1302, Sept. 14, wo es heißt, wer in der
oberen Au „oberhalb der oberen Brücke" zu des Grafen Gesinde gehört, über den soll des Grafen
Vogt richten, über den aber, der nicht zu diesem gehört (also die Stadtbürger), soll der Schultheiß
richten; Schreiber, FUB 1. Bd., S. 166 f. (Nr. 66).

75 Wie Anm. 70, 3. Bd., S. 299 und S. 300 (Nr. 402).

76 Die Wahrscheinlichkeit, daß es sich um einen Vorläufer des Schlosses zu Ebnet handelt, hat
M. Wellmer gesprächsweise angedeutet.

77 In der Urkunde von 1330, Juni 30 (ZGO 13, S. 95) wird der Gölinshof als gräflicher Sitz betrachtet
.

78 Wie Anm. 16, S. 196 — (III) S. 51.

79 (III) S. 49.

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