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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1970/0023
nicht. Einiges könnte dafür111, anderes scheint dagegen zu sprechen. Ebensowenig
läßt sich erweisen, daß die Münsterkirche bzw. ihre Vorgängerin am
gleichen Platz von Anfang an Pfarrkirche gewesen ist. Während Schwineköper
dies annehmen möchte112, hält Müller sich in diesem Punkte zurück. Gegen
die Annahme einer St.-Martins-Pfarrei spricht sich so wie Schwineköper auch
Schlesinger aus, welcher meint, es könne sich hier um eine Art Kaufmannskirche
gehandelt haben, und für diese sei auch das Priesterwahlrecht der
Bürger in Anspruch genommen worden113. Schlesinger führt dazu an, daß die
nicht genau geostete St.-Martins-Kirche sich dem Verlauf der Straßen anpaßt,
während schon die erste Miinsterkirche auf die Baufluchten des Münsterplatzes
keine Rücksicht nimmt. Hier ließe sich ebensogut sagen, daß die Strafien-
führung ihrerseits sich der bereits vorhandenen Martinskirche angepaßt hat,
während das später erbaute Münster in erster Linie eine genaue Ost-West-
Ausrichtung erhielt, die man bei Anlegung der Baufluchten noch nicht so präzis
beobachtet hatte. Vorsichtiger als die genannten Autoren drückt Müller
sich aus, wenn er meint, daß spätestens zur Zeit der Grafen von Freiburg,
also seit 1218, greifbar erst seit 1247/48, die Stadtherren die vollen Besetzungsrechte
der Münsterpfarrei wahrgenommen hätten114. Daß die Grafen das
Patronat von St. Martin besaßen, nicht erst erwarben, erfahren wir zu derselben
Zeit. Darum konnten sie auch die Kirche den Franziskanern übergeben. Müller
sagt weiter an anderer Stelle, wir hörten nie von einem Versuch, das Patro-
natsrecht über die Pfarrei gemeint ist die Miinsterpfarrei in städtische
Hand zu bekommen115. Dies ist gewiß richtig für die Zeit nach 1248, andererseits
sagt der Stadtrodel von 1218: „Der Stadtherr soll der Kirche einen
Priester geben, den die Bürger gemeinsam gewählt haben116." Erst 1248 trat
der entscheidende Umschwung ein. Noch im Mai dieses Jahres heißt es in
einem Rechtsdokument: „Auf dem Friedhof vor dem Anwesen des Herrn
Rudolf unseres Pfarrers117." Kurz danach wurde dieser Bürgerpfarrer, jedenfalls
auf Betreiben der Herrschaft, seiner Pfarrei entsetzt, und ein Grafensohn
trat an seine Stelle.

111 W. Stülpnagel, Der Boden Freiburgs vor und nach Gründung der Stadt. Schau ins-Land 83
(1965), S. 81 f.

112 (IV) S. 15. Schwineköper meint, „daß die neuen Funde im Münster auch von der Archäologie
her erneut beweisen, daß wir in diesem die ursprüngliche Pfarrkirche der Marktsiedlung
zu sehen haben". Die Archäologie kann in solcher Hinsicht gar nichts beweisen. Vgl. den Ausgrabungsbericht
von W. Erdmann, Die Ergebnisse der Rettungsgrabung 1969 im Münster . . .
zu Freiburg, Nachrichtenblatt für Denkmalpflege in Baden-Württemberg 13 (1970), S. 12, der sogar
für die Datierung der spärlichen Funde sich auf die schriftlichen Quellen stützen muß: zwischen
1120 (Stadtgründung) und 1146 (Aufenthalt Bernhards von Clairvaux in Freiburg).

HS (I) S. 101 Anm. Auch in Straßburg gab es eine eigene Pfarrkirche der Bürger. Wenn diese nur
„ein bescheidenes Kirchlein" (K. Grub er, Das alte Straßburg, in: Oberrhein. Heimat „Das
Elsaß", 1940, S. 317), immerhin mit zwei Türmen, war, so entspricht das dem Charakter aller frühen
Pfarrkirchen. Zudem war hier die Münsterkirche eine Bischofskathedrale. In Freiburg, der
Bürgerstadt, nicht Domstadt, könnte die Vorgängerin des Münsters sehr wohl als „Bürgerkirche"
gedacht werden, während St. Martin eine alte herrschaftliche Eigenkirche war, wie S c h e 1 b es
gesehen hat. Die Zähringer hatten bis auf den letzten, der mit den Mönchen zerstritten war, auch
ihre Grablege nicht im Münster, sondern im Kloster St. Peter. Weiteres bei Stülpnagel,
wie Anm. 111.

114 (V) S. 142.

H5 Ebenda, S. 148.

116 Schreiber, FUB 1. Bd., S. 5 (Nr. 1).
in Ebenda, S. 55 (Nr. 11).

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