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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1970/0028
Kriege begleiten den größten Teil der Regierungszeit Ludwigs XIV. Das
verwirrende Bild der kriegerischen Ereignisse, der Friedensschlüsse, der
wechselnden Koalitionen der europäischen Mächte vereinfacht sich, wenn man
die Motive der französischen Außenpolitik betrachtet. Der König, der in sich
den Staat verkörpert fühlt, erstrebt die Hegemonie Frankreichs in Europa,
ja in der Welt. Auch im außereuropäischen Raum, in Amerika, in Indien, auf
dem Meer kämpft Frankreich um die Behauptung und Erweiterung seiner
Positionen. In Europa bemüht sich Ludwig XIV. um die Durchsetzung der
angeblichen Erbansprüche seiner Gattin Maria Theresia, Tochter Philipps IV.
von Spanien, und um die Abrundung des französischen Staatsgebiets nach dem
Osten gegenüber dem Reich. Der 1668 mit Kaiser Leopold abgeschlossene
Geheimvertrag sichert Frankreich Neapel, Sizilien, Navarra, die Freigrafschaft
und die Niederlande zu, während der Kaiser Spanien, die spanischen
Kolonien und Mailand aus der spanischen Erbmasse erhalten soll. Dieser für
den Kaiser verhängnisvolle Vertrag lähmt seine Bewegungsfreiheit bei den
kommenden Atiseinandersetzungen.

Auch die Friedensschlüsse bedeuten Siege des Königs. Der Friede von
Aachen 1668 verschafft Frankreich einen Teil der in Flandern gemachten
Eroberungen. Spanien tritt im Friedensschluß von 1678 die Freigrafschaft und
einige Städte in Flandern an Frankreich ab. Lothringen wird von Frankreich
besetzt und erst 1679 an seinen Herzog zurückgegeben, wobei Frankreich
Nancy behält. Separate Verhandlungen bei den Friedensschlüssen stärken die
französische Position.

Das Jahrhundert schließt ab mit dem endgültigen Erwerb des Elsaß und
der Stadt Straßburg als seiner Hauptstadt durch Frankreich. In Etappen, aber
mit zielstrebiger Planung, hat sich dieser Vorgang vollzogen. Durch den Westfälischen
Frieden vom 24. Oktober 1648 erhielt Frankreich Breisach, die österreichische
Landgrafschaft Ober- und Niederelsaß, den Sundgau und die
Landvogtei über die zehn im Elsaß gelegenen Reichsstädte, „die von nun
an auf ewige Zeiten dem All erchristlichsten König und der Krone Frankreich
gehören und der Krone Frankreich einverleibt sein sollen". Trotzdem war
ein Ausscheiden dieser Städte aus dem Verband des Reiches damit nicht verbunden
, vielmehr gingen zunächst nur die landesherrlichen Befugnisse Österreichs
auf den König über. Die Stadt Straßburg und die Herrschaftsgebiete
der Bischöfe von Straßburg und Speyer auf dem linken Rheinufer blieben
reichsunmittelbar. Auf dem rechten Rheinufer erhielt Frankreich Philippsburg
, aber vor allem das Durchzngsrecht durch das Reich, das für künftige
militärische Aktionen von großer Bedeutung sein konnte.

Die Tätigkeit der Reunionskammern vollendete im Elsaß, in der Pfalz und
in den Niederlanden durch gerichtsförmige Entscheidungen das politische
Werk. Auf die verwickelten Herrschafts- und Lehensverhältnisse im Elsaß,
deren geschichtliche Entwicklung mit Akribie untersucht wurde2, wurde der
Begriff der Dependenz erfolgreich und systematisch angewendet. So gelang
es, Orte, Herrschaften und Klosterbesitz auf Grund ihrer angeblichen geschichtlichen
7,ugehörigkeit zu Gebieten, die bereits an Frankreich abgetreten
waren, in das französische Staatsgebiet einzugliedern. 1673 wurden die zehn
deutschen Reichsstädte im Elsaß, über die Frankreich seit 1648 das Recht der

2 In der Nationalbibliothek in Paris befindet sich eine handschriftliche Ausarbeitung über die Geschichte
der elsässischen Territorien einschließlich F Biburgs.

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