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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1970/0068
Nationen, in dem Angehörige der neu erworbenen Gebiete: Flandern, Katalonien
, Elsaß und Pignerol (Piemont) ihre Ausbildung erfahren sollen.

Wenige Tage vor dem Tode des Kardinals, der am 9. März 1661 eintritt,
wird in seiner Wohnung im Schlosse Vincennes der Ehekontrakt zwischen
einer seiner Nichten, der 15jährigen Hortense Manciny, und dem Marquis
Armand Charles de la Meilleraye abgeschlossen. Der Kardinal, dem vom
König das Recht eingeräumt worden ist, über die ihm im Elsaß verliehenen
Rechte und Ämter von Todes wegen zu verfügen, überträgt sie auf den künftigen
Gatten seiner Nichte und gestattet ihm, seinen Namen und sein Wappen
weiterzuführen. Die Fortdauer des Namens und des Vermögens des Kardinals
scheint auf diese Weise gesichert zu sein.

Der neubestellte Gouverneur, der sich „Duc de Mazarin" nennt, unternimmt
zwischen 1661 und 1672 sechs Reisen nach dem Elsaß, wo er sich, nach
seinen Briefen zu schließen, vorzugsweise in Breisach aufhält. Er erweist sich
für sein Amt als ungeeignet, überwirft sich mit jedermann, vor allem mit dem
Intendanten de la Crange, seine Frau verläßt ihn 1667 und begibt sich erst nach
Rom, dann nach London, wo sie, dem Hofe und dem König Karl Tl. Stuart
nahestehend, einen literarisch-gesellschaftlichen Salon begründet. Der König
verbietet dem Gouverneur, in seine Provinz zurückzukehren, der als Inhaber
einer Pfründe ohne Residenzpflicht in Paris seine Einnahmen bezieht, soweit
er sie nicht seinen Gläubigern überlassen hatte. In wenigen Jahren verschwendet
und verbraucht er das ungeheure ihm zugefallene Vermögen. Die
meisten seiner etwa 300 Prozesse verliert er, seine Freude über die wenigen
gewonnenen begründet er mit den Worten: „Ich halte alle Güter des Kardinals
für schlecht erworben, wenn ich ein lJrteil zu meinen Gunsten erhalte,
ist dies ein Rechtstitel und mein Gewissen ist in Ordnung3."

Trotz dem Verbot des Königs trifft der Gouverneur im Mai 1697 unerwartet
noch einmal im Elsaß ein. Er reist in einer Karosse, wird von fünf bis
sechs Reitern begleitet und hat seinen Einnehmer beauftragt, sein Haus in
Hagenau instand zu setzen. Der Intendant befürchtet, der Gouverneur würde
durch Übernahme des Kommandos der Provinz ihm Schwierigkeiten bereiten,
er berichtet dem Minister über die bevorstehende Ankunft des Herzogs von
Mazarin4. Der Minister verbietet, dem Gouverneur bei seinem Eintreffen
Ehrenbezeugungen zu erweisen, er darf nicht im Elsaß bleiben. Der König
beharrt auf seinem Verbot sogar dann, als der Herzog von Mazarin, 81 Jahre
alt geworden, ein Jahr vor seinem Tode erneut um die Genehmigung nachsucht
, in Straßburg wohnen zu dürfen5. Nach Mazarins Tod 1713 wird der
Marschall d'Huxelles, Kommandant der Truppen im Elsaß, Gouverneur dieser
Provinz und der Stadt Breisach.

Mazarins Gou\ erneurschaft ist in den Jahren 1679 bis 1691 unterbrochen,
in dieser Zeit übt Joseph des Ponts, Baron de Montclar, der Kommandant der
im Elsaß stationierten französischen Truppen, die Funktionen des Gouverneurs
, von 1673 bis 1690 auch die des Landvogts von Hagenau aus. Es ist derselbe
Montclar, der 1676 in Buchholz, wo er die Nacht am Spieltisch verbrachte,
durch eine Abteilung des Generalwachlmeisters Schütz zum Gefangenen ge-

3 Livet, S. 28.

4 A 1 1407.

5 Livet, S. 113.

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