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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1970/0104
seinerzeit als Administrateur von Freiburg ohne Erfolg empfohlen, da „die
Stadt einen zweisprachigen Mann wünsche"2. Von den höheren Offizieren, die
Freiburg verteidigten, scheint nur Prinz Karl von Baden des Französischen,
der Sprache der Diplomatie, mächtig gewesen zu sein3.

Von zwei Franzosen, die Schlüsselstellungen innehatten, ist bekannt, daß
sie sich um die Kenntnis der deutschen Sprache bemühten, der Erwerb des
Elsaß bot hierfür einen besonderen Anreiz. Colbert de Croissy, als Intendant
des Elsaß einer der Vorgänger la Cranges, liest auf seiner Reise durch
Deutschland 1655 deutsche Bücher und bemüht sich, durch das Gespräch seine
Kenntnisse zu verbessern4. Louvois bemüht sich 1682, einen deutschen Lakaien
im Alter von 15 bis 16 Jahren zu besorgen, er soll katholisch und von guten
Sitten sein, nach Möglichkeit Latein, aber nicht Französisch verstehen und
seinem 14jährigen Sohn Barbczieux die Erlernung der deutschen Sprache
ermöglichen. Der Intendant schickt ihm auf seinen Wunsch „gute deutsche
Schriften", aber Louvois ist der Meinung, daß die meisten Schriften in schlechtem
Deutsch geschrieben seien, und daß sein Sohn lernen müsse, Schriften mit
den schwierigsten Schikanen zu lesen. Der junge Mann, der seinen Sohn
unterrichten soll, soll weder aus Straßburg noch aus Breisach kommen, wo
man Alemannisch und somit „ein schlechtes Deutsch" spreche, sondern aus der
Gegend von Speyer.

Am 29. Mai 1695 bittet der Leutnant des Königs in Freiburg Clairac, ihm
Offiziere zu schicken, welche beide Sprachen sprechen und das Land kennen,
da er keinen einzigen „guide" besitze5. Die vier in Freiburg wohnhaften
Sprachlehrer werden von den französischen Behörden gefördert, die verlangen
, daß ihnen die Stadt einen festen Sold zahle6. Aber auch der Magistrat
hat die Notwendigkeit einer sprachlichen Verständigung erkannt und ist
darauf bedacht, daß bei der Wahl der Richter einer, der Französisch spricht,
gewählt wird7. Anordnungen der französischen Dienststellen wurden in Freiburg
gleichzeitig in französischer und deutscher Sprache veröffentlicht. Schreiben
des Magistrats an die französischen Dienststellen wurden in französischer
Sprache abgefaßt.

Beim Conseil souverain d'Alsace in Breisach konnten mündliche Vorträge
und Schriftsätze nach Wahl des Vortragenden in lateinischer, französischer
oder deutscher Sprache abgefaßt werden. Die Entscheidungen des Rates mußten
schriftlich in französischer oder lateinischer Sprache erfolgen. Der Rat
beschäftigte vier Dolmetscher als Sekretäre, nach Einrichtung einer zweiten
Kammer im Jahre 1694 kamen noch zwei weitere dazu8.

Das am 30. Januar 1685 erlassene Edikt, wonach Entscheidungen und andere
öffentliche Akte in französischer Sprache redigiert werden müssen, konnte in
Freiburg sowie im Elsaß nicht durchgeführt werden. Verfügungen der
deutschen oder französischen Behörden wurden gewöhnlich deutsch und französisch
veröffentlicht9.

Wie im Zeitalter des Humanismus deutsche Namen latinisiert wurden^
bemühten sich einzelne Bürger, ihrem Namen eine französische Form zu

2 Ebenda S. 432 6 Noack, S. 332

3 Schreiber IV, S. 200. 7 Ebenda S. 335.

4 Livet S. 202. 8 D'Anthenay, S. 53.

5 A 1 1267 St. 177. 9 Neustädter, S. 10, Anm. 1.

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