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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1970/0108
durch Zahlung einer Summe von 300000 Livres an den König, die durch die
175 Magazinverwalter aufgebracht werden muß. die Durchführung eines
Strafverfahrens gegen sie abgewendet, aber das Schicksal des Intendanten ist,
ohne daß er es ahnt, besiegelt. Barbezieux behandelt ihn bei einer Audienz
in Paris mit eisiger Kälte9, Ende Januar 1698 wird er im Alter von 54 Jahren
entlassen, sein Zensor und Feind la Fond wird sein Nachfolger. Obrecht,
Prätor von Straßburg, berühmter Lehrer des Rechts an der dortigen Hohen
Schule, von Bossuet als ein „Abriß aller Wissenschaften" bezeichnet, gibt eine
Äußerung eines hohen Regierungsbeamten wieder, die la Orange als „den
größten Dieb des Königreichs, der einen Reichtum von mehreren Millionen
besitzt", bezeichnet. Aber falls dies zutreffen sollte, hätte der König durchgreifendere
Maßnahmen angewendet.

La Orange ist in der Tat vermögend, sogar reich, er besitzt, außer den
Lehen im Elsaß, durch Einbringen seiner Frau und Erbschaft, drei Herrschaften
. In der durch Residenzen des Adels berühmten Straße der Francs-
Bourgeois im Marais von Paris besitzt er ein Haus mit 20 Zimmern, Salons.
Stallungen und Remisen, er unterhält vier Pferde für die beiden Karrossen.
Er bleibt ohne Amt und stirbt 1710 auf seiner herrschaftlichen Besitzung
Andeuille. Seine Frau, jahrelang von ihm getrennt, eilt herbei, sie kann das
entschwindende Leben nicht mehr zurückholen.

Bei der Nachlaßverhandlung begnügt sie sich damit, aus dem Nachlaß
200000 Livres zu entnehmen10. Ein Unstern verfolgt seine Kinder: der ältere
Sohn wird irr und interniert, der jüngere verzehrt sein gesamtes Vermögen
(mangea tont son bien)11.

Die Aufgaben des Tntendanten einer Orenzprovinz sind zunächst eng mit
den Bedürfnissen des Heeres verbunden, das die Provinz als Operationsfeld
benutzt: Nachschub, Verpflegung, Munitionsbeschaffung, Magazinverwaltung,
Kontributionen, Hospitäler; das gesamte Oebiet der Logistik obliegt dem
Intendanten. Die Provinz soll in den Dienst der Armee gestellt werden. Aber
dieser Auftrag hat sich erweitert und umfaßt die weiten Oebiete der Justiz,
Finanzen und Polizei. Man könnte versucht sein, den Intendanten als den
Vorläufer der „Inspecteurs des finances" anzusehen, deren Ausbildung einem
Teilgebiet zugewandt war und doch die ganze Bandbreite des öffentlichen
Lebens umspannt. Aber la Orange besitzt keine andere Ausbildung als die,
die er, begabt mit einem lebhaften Oeist. sich selber und der Erfahrung seiner
Tätigkeit verdankt, er ist weder „homme lettre" noch Jurist und bewältigt
seine Aufgaben mit gesundem Menschenverstand und dem entschlossenen
Willen, die neuerworbene Provinz des Elsaß in Frankreich zu integrieren. So
ist sein Auftrag letztlich ein politischer, er ist einer der Wegbereiter der französischen
Provinz Elsaß. Wenn er nach der Einnahme Freiburgs empfiehlt, es
sei dienlich, eine populäre Regierung in Freiburg einzurichten, man solle
Deutschland die Milde der Herrschaft kennen lehren, die Völker, die nun zum
Oehorsam gegenüber dem König verpflichtet seien, sollten nicht dieser Milde
beraubt sein12, so spricht aus diesen Worten keine Sentimentalität, sondern
die Lebensklugheit des Verwaltungspraktikers. Er ist ebenso zur Anwendung
von Härte entschlossen, wenn er dies für geboten hält. Nach der Einnahme

9 D'Anthenay, S. 147. n D'Anthenay, S. 17.

io Livet, S. 943. 12 A 1 541 S. 265.

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