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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1970/0110
Der Intendant ist ein Mann der Aktion, /andern ist ihm fremd, die Blässe
des Gedankens lähmt ihn nicht, er handelt rasch, überlegt und wirksam. In
Einklang mit dem Conseil Souverain in Breisach, der die Aufgabe einer
Rennionskammer erfüllt, bemüht er sich mit Erfolg, das in viele Herrschaften
zerstückelte Elsaß, das Freiburg einschließt, zur französischen Provinz umzuformen
.

Die Justiz

Der Intendant des Elsaß führte, wie seine Kollegen in anderen Provinzen,
den Titel eines Intendanten der Justiz, Polizei und Finanzen. Im Gebiet der
Justiz sollte er, wie der frühere maitre de requetes, sich über Verstöße gegen
Anordnungen informieren und die Mißbräuche der Judikatur abstellen.

Für diese Aufgabe brachte er keine besondere Eignung mit. Wie manche
Verwaltungspraktiker, liebte er nicht die „gens de robe"1, und er gab ihnen
Anlaß, sich über ihn lustig zu machen. Der Conseil Superieur hatte die Berufung
gegen ein Urteil zugelassen, durch das der angebliche Verführer einer
Dame verpflichtet worden war. sie zu heiraten. Der Intendant, der sieh für
diese Dame interessierte, schrieb unter dieses Urteil die Verfügung: „sofort
vollstreckbar, ungeachtet eines Widerspruchs und ohne Prä judiz"2.

Richterliche Befugnisse standen dem Intendanten nicht zu, er hatte die
Maschinerie der Justiz in Gang zu halten. Allerdings wird in einer Entscheidung
des Conseil d'Etat3 bestimmt, daß Entscheidungen und Urteile, die durch
den Intendanten de la Crange und durch die ..Kammer der Münze", ein
Spezialgericht in Straßburg, gegen Kipper und Wipper und andere Delinquenten
erlassen worden sind, exekutiert werden sollen, wenn sie Verurteilungen
zu Geldstrafen oder Konfiskationen enthalten. Der Intendant hatte
von solchen Entscheidungen der Münzkammer „Kenntnis zu nehmen", vermutlich
sie auch gutzuheißen.

1674 wurde das wichtigste Gericht der Provinz, der „Conseil Superieur"
von Ensisheim nach Breisach, 1681 von dort nach der Neuen Stadt in Breisach
und nach dem Frieden von Ryswijk 1697 nach Colmar verlegt. Berufungen
gingen zunächst an das Parlament in Metz, diese Abhängigkeit wurde durch
Edikt vom November 1679 beseitigt und der „Conseil Superieur" in einen
„Conseil Souverain" umgewandelt4. Die politische Aufgabe dieses Gerichtshofs
war die einer Rennionskammer: mit gerichtlichen Mitteln sollte, in Zusammenarbeit
mit dem Intendanten, die Eingliederung der Herrschaften in
das Gebiet der Provinz erreicht werden. Louvois weist den Intendanten an,
in der Suche nach Rechtstiteln fortzufahren, die die Ansprüche des Königs
stützen können. Der Intendant sucht Einfluß auf dieses Gericht zu gewinnen,
sein Bruder Louis, Abt des Benediktinerklosters St. Maurus in Münster,
Rektor der französischen Universität in Freiburg, wird geistliches Mitglied
des Conseil Souverain5. Auf der anderen Seite widersetzt sich der Intendant

1 D'Anthenay, S. 58.

2 Ebenda S. 13.

3 A 1 1438 St. 215.

4 D'Anthenay, S. 51, für das Folgende S. 5, 54.

5 D'Anthenay, S. 3.

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