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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1970/0116
Clairac dem Minister mit, die Garnison Freiburg sei zu schwach, Freiburg
sei ein vorgeschobener Posten, die Garnison müsse den Zugang nach Breisach
offenhalten und die Kontribution beitreiben, kein Fluß trenne die Garnison
von ihren Feinden18.

Kurze Zeit vor der Ratifikation des Friedensvertrages von Ryswijk werden
die Bemühungen um die Beitreibung der Kontributionen verstärkt, deren
Zahlung nach der Mitteilung des Ministers von den Bürgermeistern verzögert
wird, der Intendant solle daher die Tiere wegnehmen und die Ortsvorsteher
(baillifs) festsetzen19. Der Verwalter der Herrschaft Hochburg wird gleichfalls
festgenommen, aber auf Intervention des Prinzen von Baden wieder freigelassen20
.

Während die jahrelangen Bemühungen um die Beitreibung der Kontribution
im Breisgau sich vollziehen, fordert Generalquartiermeister Etienne
Margass durch ein gedrucktes Formular in Lothringen und in den Bistümern
Metz, Toul und Verdun im Namen seines Herrn, „de par sa Serenite electorale
de Brandenbourg", eines Verbündeten des Kaisers21, die Bezahlung der Kontributionen
.

Der König aber, dessen Kassen durch fortgesetzte Kriege geleert sind,
braucht Geld. Er hat am 30. März 1696 500 „Privilegien des Adels" erteilt und
ermäßigt großherzig die Kaufsumme für die Nobilitierung von 10000 auf
6000 Livres22.

Konfiskationen

Neben der Eintreibung der Kontributionen gehören auch Konfiskationen
zum Arbeitsbereich des Intendanten. Bereits am 7. Dezember 1677 hat der
Intendant eine Ordonnanz in Freiburg publizieren lassen, wonach Bürger,
die ihre Häuser verlassen haben, um dem Feind zu folgen, unter Strafe der
Konfiskation zur Rückkehr verpflichtet werden1. Der Kommandant Bouffiers
teilt dem Minister mit, daß er eine Bestrafung (chätiment) der bis zum 15. Dezember
nicht zurückgekehrten Bürger beabsichtige2. Der Intendant versichert
dem Minister am 24. Dezember 1677, daß er die Ordonnanz über die Bestrafung
der nicht zurückgekehrten Freiburger ausführen werde3. Aber noch
im Jahre 1692 teilt der Minister dem Intendanten mit, der König habe noch
nicht über die vorgeschlagene Konfiskation von Gütern von Freiburgern entschieden
, der Intendant solle sich informieren, der Erlös solle zugunsten seiner
Majestät verwendet werden4.

Wirtschaft

Eine weitgehende Reglementierung kennzeichnet die Zeit der Zugehörigkeit
Freiburgs zu Frankreich. Zwar sind die Privilegien und Freiheiten der
Stadt im Frieden von Nymwegen aufrechterhalten und vom Gouverneur
beschworen worden, aber die Finanzgebarung der Stadt unterliegt Einschrän-

18 A 1 1364 St. 152.

19 A 1 1440 St. 628, 629.

20 A 1 1440 St. 717.

21 A 1 1364 St. 196.

22 A 1 1438 St. 217.

1 A 1 501 St. 113.

2 A 1 565 St. 104

3 A 1 561 St. 155.

4 A 1 1217 St. 127.

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