Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1970/0123
Die Räumung der Stadt verzögert sich weiterhin, erst am 3. Juli 1698 bittet
Marschall Huxelles von Strafiburg aus den Grafen Königseck, den Prinzen
Ludwig zu verständigen, daß er veranlassen kann, von Philippsburg, Breisach
und Freiburg Besitz zu ergreifen, er habe den Befehl des Königs an die
Gouverneure dieser Städte geleitet, daß sie die Plätze an denjenigen übergeben
können, der mit genügender Vollmacht von Seiten des Kaisers und des
Reiches ausgestattet ist, sie zu übernehmen16. Er fragt gleichzeitig beim Minister
an, ob er dem Prinzen Ludwig gewisse Ehrenbezeugungen zuteil werden
lassen soll, wenn er nach Kehl oder Straßburg kommen sollte.

Die Übernahme der Stadt ist für den Kaiser mit Schwierigkeiten verbunden
, er vermag für Philippsburg und Kehl nur 2000 Mann zur Verfügung
zu stellen und wendet sich an die Fürsten, die Direktoren der Kreise Schwaben,
Franken und Hochrhein sind, mit der Bitte, ihm leihweise 2000 Mann und
200 Pferde für Breisach und Freiburg zur Verfügung zu stellen, für die Artillerie
wird der Kaiser sorgen17. Die Titel und Dokumente, die sich auf Freiburg
beziehen, sollen dem Kaiser zurückgegeben werden, und der Minister
erkundigt sich beim Intendanten nach ihrem Verbleib18.

Endlich, am 11. Juli 1698 ergreift der Graf von Fürstenberg im Auftrag des
Kaisers Besitz von Freiburg, General Wiertz übernimmt Kehl, und Herr von
Thüngen einige Tage später Philippsburg19.

Die Räumungsvorbereitungen waren begleitet von den Bemühungen
des Intendanten, vor der Rückgabe von Freiburg Kontributionen aus dem
Breisgau herauszuholen. Im Dezember 1697 hatte der Minister den Intendanten
darauf hingewiesen, daß die Bürgermeister die Zahlung der Kontributionen
im Hinblick auf die zu erwartende Ratifikation des Friedensvertrags
verzögern, der Intendant wurde angewiesen, die Bürgermeister zur Zahlung
der Kontributionen zu zwingen, die Tiere sollten weggenommen, die „Baillifs"
festgenommen werden20. Gleichzeitig wurde auch Herr de la Bastie in Freiburg
angewiesen, die Bürgermeister und Vorstände (baillifs) festzusetzen
oder ihre Tiere wegzunehmen, keine Nachlässigkeit sei zulässig21. Noch am
22. Januar 1698, zu welchem Zeitpunkt ein großer Teil des Materials von
Freiburg nach Breisach transportiert wurde, teilte der Intendant dem Minister
aus Freiburg mit, man sei im Hinblick auf die Schwierigkeiten der Wagengestellung
verpflichtet gewesen, einige Bürgermeister und Vorstände festzunehmen
, um sie gehorchen zu lassen22. Zu den Festgenommenen gehörte auch
der Beauftragte (baillif) des Prinzen von Baden-Durlach, der auf Fürsprache
seines Herrn beim Minister in Freiheit gesetzt wurde23.

Eine der letzten Maßnahmen, die der Intendant in Freiburg traf, war die
Einleitung eines Strafverfahrens gegen den Magazinverwalter der Artillerie
Viard und seine Komplizen, zu denen auch ein gewisser Randon, Angestellter
des im Elsaß lebenden Pulverlieferanten gehörte. In den vorangegangenen
Jahren war dem Intendanten zu große Nachsicht bei der Überwachung der
Magazinverwalter im Elsaß vorgeworfen worden, die durch eine Kollektivzahlung
von 300000 I^ivres an die Kasse des Königs die Durchführung von

16 A 1 1436 St. 5.

17 AI 1435 St. 28.

18 A 1 1440 Nr. 941

19 A 1 1436 St. 15.

20 A 1 1440.

21 AI 1440 St. 629.

22 AI 1435 St. 48.

23 A 1 1440 St. 892.

121


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1970/0123