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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1970/0131
Bestätigungen der Päpste Lucius II. und Hadrian 1144 und 115715 „Wilden-
ouua" nicht kennen, kann man vermuten, daß es zwischen 1157 und 1184 an
das Priorat gelangt war. Die Ausdehnung des Sankt Ulrichschen Besitzes am
Brizzenberg noch um 1400 beschreibt ein alter Berain:16 vff dem storren: Item
Hene Veser ist treger vmb fünf Schilling rappen du man git von drissig tagwan
matten, die Peter Holtzlins vn der meiger ab dem storren hat. Item Heintzman
Heindler git Jerlich zu Ostern ein Kitze oder XVI d. von drin Juch(ert), ligent
ze Wildenöwe vf dem storren. Jos Hess dat." „vff dem Diesselmuot: Item von
der ober matten oder der Husmatten, das do Heinczman Götterschin was, git
man dem prior V s. vnd den gesellen V s."

Die „Hufimatt" wird 1405 in einer Urkundenabschrift zusammen mit der
heute noch bestehenden Schindelmatt so lokalisiert: „sint beide gelegen in der
Britzna in dem tal, als man gat vff den diesselmuot17". Sankt Ulrich hatte also
sowohl im Willnauer Tälchen als auch im Sägenbachtälchen Besitz, wobei der
Schwerpunkt im Mattengelände der Willnau lag, wo anscheinend ein Meierhof
Wirtschaftszentrum war, vermutlich mit „curtem in Wildenouua" von 1184
identisch. Analog zu anderen Beispielen sehr alten Bergbaus im Schwarzwald
(Schönenberg, Urberg, Todtnauer Berg) dürfen wir annehmen, daß die Berg-
mannssiedlungen in geringer Entfernung der betriebenen Gruben gebaut
waren. Das nahe Willnau kommt bei dem damals so entlegenen Revier in
urwaldartiger Wildnis so gut wie allein in Frage, wirtschaftliches Rückgrat
des Grubenbaus gewesen zu sein.

Dürfen wir aber in dem Grundherrn der „Wildenau", dem Priorat Sankt
Ulrich, auch den Bergherrn des 12. Jahrhunderts sehen? Die Wandlung der
Bergregalvorstellung im 12. Jahrhundert verbietet das eigentlich. Denn losgelöst
vom Grundbesitz war die Silbererzgewinnung ein Recht des Königs
geworden, das über den Kopf des Grundherrn hinweg verliehen werden
konnte, während vordem der König nur den Zehnten bezogen hatte, der Erzabbau
aber Sache des Grundherren gewesen war18. Wir kommen einen Schritt
weiter, wenn es uns gelingt, die Inhaber des Bergregals im Bereich von Sankt
Ulrich und dem Münstertal aufzuspüren. Ein spätes Dokument, der letzte
Wille des Freiburger Ritters Johannes Snewlin, genannt der Gresser, vom
9. Oktober 134719, beweist die Lehensherrlichkeit des Bischofs von Straßburg
an der unter Sankt Ulrich gelegenen Feste „Birchiberg" und an dem dortigen
Berggericht: „daz gerihte da und uf der leiti". So muß sich auch der Streit
„über die silberberge" vor dem 20. Mai 1292 zwischen des obigen Vater Konrad
Snewlin und dem Bischof von Straßburg auf dieses Bergrevier beziehen20. Das
Rätsel der Herkunft der Straßburger Bergrechte löst sich, wenn man an den
Verkauf der Vogtei über das Priorat Sankt Ulrich durch die Grafen von Nim-
burg an den Bischof um 1200 denkt21. Die Bergrechte im Möhlintal waren also
wohl Bestandteil der Vogtei über das Priorat gewesen. Daher kommen die

15 Ebd. N. 135 und S. 48.

16 GLA 66/7431, folio 66 v.

17 GLA 66/1300, fol. 337/8.

18 Vql. Anm. 4.

19 A. Poinsicjnon, Schau ins Land 13, S. 81.

20 H e f e 1 e , FUB II, S. 140/1

21 Regesten der Biscti. v. Straßburg, N. 711, 712, 720, 721, 750.

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