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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1970/0133
2, Abschnitt: Die Berghoheit auf der Münstertäler Seite
des Schauinslands im 13. und 14. Jahrhundert

Ich habe oben dargelegt, daß die Bergrechte im Bereich des Klosters Sankt
Ulrich anscheinend durch den Übergang der Vogtei von den Grafen von Nim-
bürg an die Bischöfe von Straßburg gelangt sind. Das könnte zunächst nicht
nur für das Revier „Birkiberg" im Möhlintal, sondern auch für den „Brizzen-
berg"-Stohren gegolten haben. Wohl im Einvernehmen mit den Klosterleuten
bekämpfte der Herzog von Zähringen diese Veränderungen. Mit der Rückendeckung
durch das Mutterkloster Cluny setzte er sich auch vorübergehend als
„freigewählter" Vogt über Sankt Ulrich durch1, ehe schließlich der Bischof von
Straßburg seine Ansprüche mit königlicher und päpstlicher Hilfe vor 1213
realisieren konnte2.

Da nun der Straßburger Bischof bis in diese Zeit einen gewissen Einfluß auf
die Abtei Sankt Trudpert auf Grund eines „ius fundi"3 ausgeübt hat, ist es"
denkbar, daß das Auftreten der Herren von Staufen als Vögte dieses Klosters
wegen ihrer Eigenschaft als zähringische Ministerialen die Folge eines zäh-
ringisch-straßburgischen Kompromisses war; dies könnte die Herausgabe der
Vogtrechte über Sankt Ulrich an den Straßburger Bischof erleichtert haben.
Die Herren von Staufen, die im Münstertal — wohl ihrer Vogtei über Sankt
Trudpert wegen — das Bergregal schon im 13. Jahrhundert handhabten, gelangten
jedenfalls im Zuge der Veränderungen um und kurz nach 1200 auch
in der oberen Britznach zu gewissen Rechten, die wohl wegen Sankt Ulrichs als
Straßburgische Lehen gelten konnten. Denn die Fassung A einer auf 1211
datierten, in der Mitte des 13. Jahrhunderts entstandenen Fälschung des
Klosters Sankt Trudpert sucht den Herren von Staufen durch den Mund des
Straßburger Bischofs zu bedeuten, sie möchten über straßburgische Lehen
schweigen, da der Bereich, da das Kloster gelegen sei „a monte Brizinberg
usque Mezinbach" mit gebauten und ungebauten Orten dem Kloster eigne4.
Die fälschliche Erwähnung des Brizzenbergs anstelle des „mons Samba" (vgl.
Abschn. 1) deutet an, wo die umstrittenen straßburgischen Lehen der Herren
von Staufen zu suchen sind. Vielleicht haben die Herren von Staufen in Verbindung
mit diesen Lehenrechten am Stohren-Brizzenberg auch die Bergrechte
vorerst in Abhängigkeit vom Bischof von Straßburg ausgeübt. Doch
bleibt dies eine Vermutung.

Bemerkenswert ist an dieser Stelle, daß auch der Bischof von Basel um
1200 ein gesteigertes Interesse am Silberbergbau des Breisgaus zeigte. Die
1028 gewonnenen königlichen Rechte wurden inhaltlich der sich im 12. Jahrhundert
herausbildenden Regalauffassung angepaßt, was man auf Grund des
Wortlauts des Textes von 1028 noch durchaus als legitim betrachten kann.
Indessen wurde in der am Ende des 12. Jahrhunderts entstandenen Fälschung
einer auf den 14. IV. 11395 datierten Urkunde einer päpstlichen Besitzbestätigung
für das Bistum versucht, die frühere Beschränkung auf die Gruben in

1 A. Krieger, Topograph. WB, Baden, II, Sp. 788/89.

2 Regesten der Bischöfe v. Straßburg, II, N. 797 u. a. m.

3 Wie oben Anm. 22.

4 Ebd. S. 99/100.

5 Ebd. S. 2 mit Anmerkung, ferner: J. Trouillat, Monuments de Bäle I.

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