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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1970/0137
Sankt Trudpert Gewährleistung vom ersten, ihm wieder zuteilwerdenden Gute
in Münster oder in der Britznach. Am 8. Juli 1321 verzichtet Johannes dann auf
sämtliche Einkünfte aus der „Brizzina", ausgenommen Vogtei, Silberberge und
Wildbänne, und zwar gegen 12 Mark Silber20.

Schließlich kommt es am 27. Februar 1325 zu dem für unsere Aspekte entscheidenden
Vorgang: Johannes von Staufen übergibt dem Kloster den Schar-
fenstein und das Tal vom „Brytzenberg vntz an die Stat ze der obern
Brügge vnder dem Closter", auch Leute und Güter, Wunne und Weide und
„Wildpen, die zu der bürg hörent vnd in den egenanten gutern gelegen seint21".

Sankt Trudprecht wird jetzt, soweit bisher Johannes von Staufen berechtigt
war, Vogt über sich selbst, natürlich unter der Obervogtei Habsburg-Österreichs
. Mit dem Johannschen Anteil an den Wildbännen sind aber auch die
Silberberge begriffen. So ist es nur konsequent, wenn bei der nächsten Gelegenheit
einer Grubenverleihung bei Wildenau (Willnau) am Stohren 1327 neben
Diethelm, dem Bruder des ausgeschiedenen Johannes, und neben Werner und
Gottfried von der jüngeren Staufischen Linie auch der Abt als Mitbelehner auftritt
und in den 1340er Jahren als Regalmitinhaber dem auf der Oberrieder
(= Hofsgrunder) Seite berechtigten Grafen von Freiburg als Verhandlungspartner
begegnet (vgl. Abschn. 4).

Noch einmal gelangte am 7. II. 1333 ein Anteil an der Vogtei Britznach für
20 Mark Silber aus der Hand Gottfrieds von Staufen (aus dem jüngsten Zweig
der Familie) an Sankt Trudpert, das nun das meiste, wenn nicht gar alles in
einer Hand vereinigte; von den Wildbännen und Silberbergen aber wohlgemerkt
nur das Teilstück Johanns vom Jahre 1325!22.

Gleichwohl wird die Situation bald wieder undurchsichtiger: Johann von
Staufen, nach seinen Verkäufen von 1325 lehensweise auf dem Scharfenstein
weiter geduldet, verkaufte dieses Lehen, dazu das Bergbaustädtchen Münster
an die österreichischen Herzöge Albrecht und Otto für 104 Mark Silber23. Anscheinend
waren bei der chronischen Verschuldung Johanns aber auch Teile
Scharfensteins oder dazugehöriger Güter von dem Staufen an Bürger der
Stadt Freiburg oder die Stadt selbst verpfändet worden, was zu Reibereien
der Stadt mit Österreich führte. Durch die anläßlich der 1350 erfolgten Schlichtung
der Angelegenheit an Österreich ausdrücklich ausgelieferten Dokumente
sind Einzelheiten nicht mehr erkennbar24.

Um diese Zeit tritt mit den Grafen von Freiburg in der Frage des Bergrechts
auf der Brizzenbergseite des Schauinslands ein neuer Konkurrent auf. Er
konnte seine Ansprüche nicht nur auf die Belehnung mit dem Basler Silberberg
- und Wildbannlehen im Breisgau gründen, sondern wohl auch auf die seit
1318 pfandweise, seit 1360 als Reichslehen gewonnene Landgrafschaft im Breisgau
. Die Verpfändungen von Staufischen Vogteirechten in der Britznach (Scharfenstein
) mögen vor 1350 andere Teilrechte am Silberbergbau und Wildbann
an Freiburger Bürger gebracht haben (s. o.), die ihre Rechte im Schutze der
Grafen besser gewahrt sehen mochten. Tatsache ist, daß einige Zeit vor dem
29. Dezember 1354 Otto von Staufen, Neffe des oben genannten Johannes,

20 ZGO 30, Seite 331 und Seite 334.

21 ZGO 21, Seite 377.

22 ZGO 21, Seite 379.

23 ZGO 21, Seite 378 (1330, VIII, 7.) = GLA 11/456 und GLA 21/393 (1333, VII. 17).

24 Schreiber, FUB I, S. 478.

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