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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1970/0148
Abschnitt 4: Der Bergbaubetrieb im 14. und 15. Jahrhundert

In den vorigen Abschnitten wurden die Anfänge des Bergbaus sowohl auf
der Münstertäler als auch auf der Oberrieder-Hofsgrunder Bergseite skizziert
sowie das verwickelte Problem der Berghoheit zu lösen versucht. Der folgende
Abschnitt soll das Quellenmaterial des 14. und 15. Jahrhunderts auf die bergmännischen
Arbeiten hin prüfen, wobei Vergleiche mit anderen Revieren, vor
allem dem reichlicher belegten Nachbarrevier Todtnau, nützlich sein werden.
Darüber hinaus soll uns der am Bergbau interessierte bzw. beteiligte Personenkreis
mit seinen zum Teil weitreichenden Verbindungen beschäftigen.

Wie bereits dargelegt, dürfen wir vor 1300 Betriebspunkte sowohl am
Willnauer Gang und im Britznach-Sägenbachtälchen, also auf der Münstertäler
Seite, aber auch schon im Bereich des Haldenhofs (Diesselmuot) auf der Ober-
ried-Hofsgrunder Seite nahe der Wasserscheide, annehmen. Noch das Dokument
vom 8. Juni 13031 kannte dort nur den „silberberg ze Oberriet" (vgl.
Abschn. 3). Damals verfügte Graf Egen von Freiburg, daß dem Götfrit von
Slezstat, Bürger zu Freiburg, für erwiesene Dienste die „zwene isenin fronteile
", d. h. die frei gebauten Herrenkuxe, ferner ein vom Grafen als Mit-
gewerken gebauter Fronteil (von insgesamt wohl schon 60 Teilen) zur freien
Nutzung überlassen wurden. Für eine dem Grafen geleistete Schuldbürgschaft
von 150 Mark Silber erhielt der Bürger ferner alle gräflichen Rechte und
Nutzungen „ze dem selben silberberge", ausgenommen das Berggericht, und
dies bis zum völligen Abtrag der Schuldsumme. Wegen des auf die Dauer
immerhin zweifelhaften Bergsegens, der sich ja schon in der Waldverpachtung
1289 widergespiegelt hatte, gewährte der Graf seinem Gläubiger die Garantie
anderweitiger Entschädigung. Die Rechte des Grafen, die also zeitweise dem
Götfrit von Slezstat überlassen wurden, umfaßten die Abgabe des 20. Pfgs. am
Silbererlös, der „nutzen" bestand vor allem in den freien Samstagen, später
„Hebene" genannt, bei denen der Graf die ganze Tagesausbeute beanspruchen
konnte.

Der Regalherr bezog also nicht nur die üblichen Einkünfte aus der Grube,
sondern war auch aktiv als Gewerke beteiligt gewesen, was übrigens auch von
seinem Enkel, dem Grafen Friedrich von Freiburg, im Revier Todtnau 1322
bekannt geworden ist2. Die von Trenkle an die Urkunde von 1303 angelehnte
Errechnung des ungefähren Gesamtertrags des Schauinslandbergbaus ist
wegen der ungenannten Fristen und der mangelnden Einsicht in die tatsächlichen
Gewinne der Samstage kaum möglich3. 300 bis 400 Mark jährlicher
Silberausbeute scheinen angesichts der noch primitiven Baumethoden und des
im wesentlichen auf ein Werk beschränkten Bergbaus entschieden zu hoch
angesetzt, insbesondere, wenn man den geringen Silbergehalt der Schauinslanderze
berücksichtigt! Nimmt man nämlich einen Durchschnittsgehalt von
zwei bis drei Lot Silber auf den Zentner Bleierz an, wie das von den neuaufgenommenen
Arbeiten im 16. Jahrhundert gemeldet wird (s. Abschn. 5), dann
müßten wir nach Trenkles Ansatz einen Gewinn von jährlich 2000 bis 3000
Zentner Erz vermuten. Das wäre selbst bei den umfangreichen Arbeiten im

1 ZGO 11, S. 438.

2 ZGO 12, S. 370/71.

3 J. Trenkle, Gesch. der Schwarzwälder Industrie, S. 45, und ders.: Zft. f. Bergrecht 11/1870, S. 22/24
— ZGO 13, S. 356/7 (1343, VI. 24).

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