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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1970/0167
Im Oberrieder Tal bestand jedenfalls kein Mangel an Holz und Wasser,
um den Betrieb von Pochen und Schmelzen zu erlauben.

Hinsichtlich der Absatzmärkte der Bergwerksprodukte sind wir nur über
das Silber als dem begehrtesten Objekt besser unterrichtet. Es wurde in erster
Linie, und das gilt noch für das 16. Jahrhundert, der Versorgung der Münzstätten
zugeführt, vor allem nach Freiburg, nach der Bildung des Rappenmünzvereins
vielleicht auch noch für die anderen oberrheinischen Münzorte
Basel, Breisach, weniger wohl für Colmar und Thann geliefert. So spärlich
die Quellen fließen, zeigen sie doch, daß immer Zeiten gesteigerten Münzbedarfs
der Münzstätten mit Zeiten verminderten Interesses wechselten. Die
Folge war, daß wachsender Bedarf die Münzherren veranlafite, einen Silberbann
, d. h. ein Verbot zu verhängen, Silber aus den Münzorten und deren
Einzugsgebiet, zu dem auch die Bergbaugebiete und deren Verkaufsplätze
gehörten, auszuführen.

Vom Januar 1258 ist erstmals eine solche Ausfuhrsperre bekannt69, der ein
Beschluß des Schultheißen und Rats zu Freiburg im Einvernehmen mit dem
Grafen als Regalherrn zugrunde lag. Der Bann galt zwei Jahre auf den Silbermärkten
Freiburg und Münster (bei Sankt Trudpert), betraf also auch die gesamte
Produktion des Schauinslandreviers auf der Oberrieder wie der Britzenberg-
seite! Als Stadtherr Münsters und wohl auch als Regalherr für Münstertal
und Britznach stimmte Götfrit von Staufen zu und siegelte mit. So muß man
gerade jetzt mit einer regen Münztätigkeit in Freiburg rechnen. Schon sieben
Jahre später beweist die lobende Erwähnung des „ariento di Friburgho
buono" auf der Messe von Troyes die Freigabe des Silbermarktes70.

Es scheint, daß seit dem Zusammenschluß der Münzherren und Münzorte
zu Genossenschaften, vor allem durch die Bildung des Rappenmünzvereins,
die Sperrzeiten des Silbermarkts ausgedehnt wurden, die dann im 16. Jahrhundert
nur noch aufgehoben wurden, wenn eine Grube schlecht stand, keine
Überschüsse abwarf, die Gewerken aber mit der Chance eines freien Verkaufs
baulustig gehalten werden sollten. Seit 1580 wurde die Sperrung permanent
und traf als einseitige Maßnahme des Regalherrn Österreich vor allem die
oberrheinischen Münzorte (vgl. Abschnitt 5).

Aus dem 14. und 15. Jahrhundert lassen sich einige Beispiele für Silbersperren
anführen. 1369 bedrohte der Freiburger Zollrodel die Ausfuhr von
Silber aus Freiburg mit Strafe71. Kein Wunder, denn die Rezession im Hauptrevier
Todtnau war in vollem Gange. Am 7. Februar 1377 gebietet man den
Gruben im Einzugsgebiet des eben entstandenen Rappenmünzbundes und damit
auch unserem Revier, das Silber zu Festpreisen ausschließlich den Münzorten
des Bundes zu liefern72. Der Vertragsentwurf des Bundes von 1383
präzisiert das so: „Dehein silber, so in den bergen vallet ze Münster, ze Tott-
uow oder anderswa" solle anderswo hingelangen, „denne in die müntz73".

Anläßlich der regen Münztätigkeit um die Wende zum 15. Jahrhundert
taucht erneut die Androhung kräftiger Geldbußen für die freie Silberausfuhr

69 H. Schreiber, FUB I, S. 58/9.

70 Schaube, Zft. f. Sozialgesch, und Wirtsch. Gesch., Vr S. 290/91.

71 Verl. Anm. 69r I, S. 549 ff.

72 j. Cahn, Der Rappenmünzbund, S. 24.

73 Urkb. d. Stadt Basel, V. S. 15.

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