Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1970/0168
auf, etwa in der Vereinbarung von 139974 oder im Schreiben des Basler Rats
an Freiburg 140275. Am 24. Februar 1404 wird eine neue Münzvereinbarung
getroffen76 mit sechsjähriger Gültigkeit und entsprechend langem Silberbann.
Doch unter dem Eindruck der Münzverschlechterung selbst bei den Münzver-
einsgliedern Thann und Todtnau (unter österreichischer Regie) brach 1406
eine Münzprägepause herein, die bis 1425 dauerte und den Silberverkauf von
jedem Zwang befreite. Da nämlich die Bergwerke nach der Stillegung der
Münzen unvermittelt auf den raschen Absatz ihrer Produkte angewiesen
waren, wandten sich z. B. die Todtnauer Gewerken schon fünf Wochen nach
dem Schließungsbefehl der Münzorte an den Rat von Basel, welcher sich alsbald
dafür einsetzte und bei den anderen Münzgenossen erwirkte, den Gewerken
„ze gönnende, Ir silber, so bi Inen vallet, ze verkouffende, da si wellent vnd sie
das aller nutzlichest gedenkent abzekomende, die wile, so Ir" (hier ist Freiburg
gemeint), „die von Colmar, von Brisach und wir" ( = Basel) „vngemünzet
syent77". Die verkaufsfreien Jahre wurden besonders in Basel von Kaufleuten
und Gesellschaften genutzt, z. B. von der oben erwähnten Halbysen-Gesell-
schaft. Das neue Prägevorhaben 1425 mit entsprechender Silbersperre ließ
gerade diese Gesellschaft beim Basler Rat eine Eingabe machen, als das von
der plötzlichen Sperre betroffene Silber gar nicht voll an die Münzorte abgesetzt
werden konnte. Deswegen wollte man eine Sondergenehmigung für
den weiteren freien Verkauf erhalten78.

Über den Silberaufkauf direkt bei den Gruben bzw. Schmelzen liegen
wenige Hinweise vor. Bis 1349 stand dieser Verkauf auf der Oberrieder Bergseite
des Schauinslands den „knehten" zu, die der Regalherr, der Graf von
Freiburg, bestellt hatte. Diese hatten dabei die Funktion der Verkaufsüberwachung
, um von den Erlösen den 20. usw. Pf. für den Bergherrn einzubehalten
. 1349 hatte dann Graf Konrad, wie erwähnt, erreicht, daß der Bergvogt
(von Todtnau), dem somit auch der Schauinsland unmittelbar unterstellt
wurde, diese Verkäufe durchführte, womit auch zu der alten, jetzt auf den
100. Pf. reduzierten Herrenabgabe die weitere des „winkouff" hinzutrat.
Dieser traf direkt den Käufer, indirekt aber auch den Produzenten (froner)
durch den Zwang zu billigerem Angebot, um trotz dem Weinkauf die mit der
Gesamtsumme kalkulierenden Käufer anzureizen. Die Silberverkäufe konnten
nach der Regelung von 1349 nicht beliebig, sondern nur zu bestimmten
Zeiten, wenn geschmolzen worden und der Bergvogt anwesend war, stattfinden
. Eine Übersicht über die Jahreseinkünfte des Regalherrn im Revier
Todtnau von 1433 zeigt mit 52 Posten, daß hier wöchentlich einmal solche Verkäufe
üblich waren, für den Diesselmuot kann evtl. mit größeren Abständen
zwischen den Verkaufstagen gerechnet werden, was von der Förderung und
Schmelzmenge abhängig war. Die Todtnauer Quelle von 1433 zeigt ferner,
daß die Weinkäufe etwa den doppelten Gewinn brachten wie die „rehte"
(100. Pf. usf.).

74 Vgl. Anm. 69, II., S. 127 ff.

75 Staatsarchiv Basel, Münzsachen B 1.

76 H. Schreiber, Gesch. d Stadt Freiburg, I, 2, S. 275/6.

77 Stadtarchiv Freiburg, Urkunden Münzwesen, 1406, XI. 18.

78 Vgl. Anm. 73, S. 60.

166


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1970/0168