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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1970/0207
ab, der nun seinerseits im Jahre 1725 den Schwiegersohn der Freifrau von
Wangen, Wilhelm Friedrich Schilling von Cannstatt, mit dem Gute belehnte.
Verehelicht mit Karoline Luise von Wangen, Erbin des Besitzes und des
Schlosses Hohenwettersbach bei Durlach, versuchte Schilling dann aber einige
Jahrzehnte darauf, die Gebäude Wangens nach und nach auf Abbruch zu
Versteigern.

Doch dem letzten Besitzer scheint der Verkauf nicht leichtgefallen zu sein.
Waren nämlich schon vorher einzelne Teile vom Gesamtgrundstück abgetrennt
und einzeln verkauft worden und im wesentlichen nur noch das Schlößchen
und seine nächste Umgebung ein geschlossener Besitz, so gab der Freiherr
durch Versteigerung auch noch die letzten Stücke aus der Hand. Dabei bestand
zudem noch die Gefahr, daß der Besitzer die Güter nicht loswerden könnte,
obwohl er den Bauern unter Berufung auf den Markgrafen die verlockendsten
Versprechungen machte, und so bedurfte es des ausdrücklichen Befehls des
regierenden Herrn, daß sich überhaupt Steigerer einfanden. Aus diesem
Grunde hatte deshalb auch der Erlaß des markgräflichen Oberamtes in Müllheim
an die Bürgermeister der Tuniberger Landgemeinden, ihre Einwohner
zur Versteigerung aufzubieten, einen entsprechenden Wortlaut erhalten:

Seine hochfürstliche Durchlaucht, der regierende Markgraf, haben ihrem
Kammerjunker und Lehensmann, Herrn Baron von Schilling, die Erlaubnis
erteilt, die Güter von Wangen und die Schlatthöfe unter Aufhebung des bisher
auf ihnen gewesenen Lehensverbandes stückweise an die Untertanen zu verkaufen
. Nun ist unserem Landesherrn daran gelegen, und er hat deswegen
auch mit Herrn Schilling eine Übereinkunft getroffen, daß diese Güter mit
darauf verwilligter lebenslänglicher Schatzungs-(Steuer-) und Zehntfreiheit
des Käufers den Untertanen stückweise in die Hände geliefert werden. Deshalb
hat der Markgraf dem Oberamt empfohlen. Euch nachdrücklichst einzuschärfen
, Ihr sollet den Untertanen die Sache möglichst erweitern und ihnen
mit gutem Rat an die Hand gehen, damit sie zu ihrem Besten von den Gütern
Stücke erkaufen.

Da der Herr von Schilling sich augenblicklich in Wangen aufhält und das
Wangener Gut in die Stücke eingeteilt wird, wie es stückweise verkauft werden
soll — der Schlatthof wird als Ganzes angeboten — und festgesetzt ist,
daß mit der Versteigerung der genannten Güterstücke am künftigen Dienstag,
dem 28. Oktober 1766, morgens früh um acht Uhr, zu Tiengen auf der Gemeindestube
der Anfang gemacht und an den folgenden Tagen fortgefahren
werden soll, bis Äcker, Matten, Waldung und Gebäude verkauft sind, so
werden Euch hiermit die Bedingungen, unter denen der Verkauf stattfindet,
zugesandt. Ihr habt nicht nur gleich in der Frühe des nächsten Tages nach
Erhalt dieses Erlasses Eure Gemeinde zu versammeln und ihr die Bedingungen
genau vorzulesen und Tag und Ort der Versteigerung genau bekanntzumachen
, sondern auch Eure Untergebenen aufzumuntern, von dieser seltenen
Gelegenheit vernünftigen Gebrauch zu machen und sie zu beraten, wie sie sich
verhalten sollen. Dieser Befehl ist sofort durch die Gerichtsschreiber abzuschreiben
, und es ist dafür zu sorgen, daß er gleich weitergegeben wird und
bis längstens Donnerstagabend in sämtlichen Gemeinden ist, damit die Kaufliebhaber
noch Zeit haben, Freitag, Samstag und Montag die Äcker, Matten
und Waldungen zu besehen und sich zu überlegen, welche Stücke für sie am
vorteilhaftesten wären.

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