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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1970/0211
Gotteshaus und halb des Meiers, ingleichen auch die Zucht davon, und so etwas
davon verkauft wird, jedem Teil auch das halbe."

Als das Vieh des hinteren Meiers Christian Schweitzer 1649 gezählt wurde,
stellte sich heraus, daß zwölf Geifien und „ein Stückle Pundervieh" fehlten.
Schweitzer entschuldigte sich damit, daß er „sagt, seien teils gestorben und
teils d*e Wölf gefressen".

1647 standen im vorderen Meierhof 23 Kühe, vier Kälber, neun „Kalbele
und zweijährige Stiere", zwei große Stiere, ein Pferd, zwei Mastochsen, zwei
Schweine und 66 Geifien; im hinteren Hof waren 1649 58 Tiere, darunter
zehn Kühe, zwei Ochsen, siebzehn alte und elf junge Geifien. Gewertet wurden
sie in Gulden: eine gute Melkkuh mit achtzehn, ein großer Stier mit fünfzehn
, ein Pferd mit 30, ein Mastochs mit 35, die 66 Geifien — „junge und alte
samt den Gitzelin" — mit zusammen 90 Gulden.

Das Wilhelnutenkloster forderte als Pacht Geld- und Naturalabgaben und
verpflichtete die Meier außerdem zu Leistungen, welche die bauliche Sicherung
der Hofgebäude bezweckten und damit den Pächtern selbst zugute kamen.
Die Höhe der Abgaben, die zwischen 4 und 24 Gulden Geldzinsen, 10 und
100 Pfund Anken10 und zwischen einem und fünf Dutzend ,.Geifikäs"
schwankte, richtete sich nach den Zeitverhältnissen. Wenn der Fe;nd im Land
war und die Meier in St. Wilhelm bedrängte, ermäßigte das Kloster die
Gebühren. Im Jahre 1650 wurden dem hinteren Meier Martin Schelb 12 Gulden
und 30 Pfund Anken auferlegt. D*e Herrschaft behielt sich aber vor, den
Abgabesatz zu erhöhen; sie vermerkte im Vertrag: „Doch ist ausdrücklich
abgeredt worden, sobald die Contribution fallen sollte, daß er jährlich 24 Gulden
und 50 Pfund Anken liefern solle." Der Anken mußte „in der Maienzeit",
die Käs konnten „nach und nach" abgegeben werden.

Der hintere Meier durfte die ihm auferlegten Abgaben teilweise mit jagdbarem
Wild ablösen. Er war Klosterjäger. Für das ihm eingeräumte „Jäger-
recht" entrichtete er ein Schußgeld. Das Kloster vergütete ihm für einen Auerhahn
und ein Reh je 1 Gulden, für ein Wildschwein und einen „Hirtz11" je
1 Gulden 9 Batzen. Auch eine „Sninsau12" oder einen „Hammerstrumpf13"
nahm die Herrschaft stets gern entgegen. Im Herbst erwartete sie einen
feisten „Heilbock14".

Der vordere Meier baute 1649 Frucht an, war somit zehntpflichtig. Die
Abgabe von zwei Sester Gerste und zwei Sester Korn deutet mittelmäßige
Fruchterträge an.

Ein wichtiges Anliegen der Klosterherrschaft war, daß die Meier die
Klostergebäude schonend behandelten. In keinem Pachtvertrag fehlte der Hinweis
: „Den Bau in Ehren halten!" Für regelmäßig anfallende Hausreparaturen
leistete das Kloster keinen Beitrag. Aufgabe des hinteren Meiers war 1649,
„300 Schindeln dieses Jahr auf dem Hof zum besten zu machen". Der vordere
Meier mußte jährlich 1000 Schindeln „in Bereitschaft machen" und zu gewissen
Zeiten den beim Hof liegenden Weiher ausschwemmen.

10 Butter.

11 Hirsch.

12 Spanferkel.

13 Sdiinken, insbesondere Vordersdtinken.

14 kastrierter Bock.

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