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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1970/0212
Rückständige Zinsen durften die Meier mit Vieh ausgleichen. Das Kloster
räumte ihnen mit diesem Zugeständnis ein Recht ein, welches freischaffende
Bauern besaßen, so Georg Meyer auf dem oberen Katzensteiger Hof, von dem
im Jahre 1645 berichtet wird: „Hat auf Abschlag der Zinsen ein Kuh gegeben,
welche im vorderen Meierhof bei St. Wilhelm verstellt und auf 16 Gulden
geschätzt worden."

Die Pachtverträge beschränkte das Kloster in der Regel zunächst auf ein
Jahr. War die Herrschaft mit den Leistungen der Meier zufrieden, so verlängerte
sie die Fristen auf zwei und mehr, einige Male sogar auf zehn Jahre.
Treu dienten der Herrschaft auf dem vorderen Meierhof Michael Gassenschmidt
etwa zehn Jahre (bis 1623), Hans Schweitzer dreizehn Jahre (bis 1649)
und Martin Schweitzer 30 Jahre (bis 1679); auf dem hinteren Meierhof
Matthäus Gassenschmidt von 1614 bis 1629, Martin Schweitzer von 1635 bis
1648, „Bath" (Beatus) Albrecht von 1650 bis 1674.

Aber auch die Meier selbst hatten Grund, das Pachtverhältnis möglichst
lange aufrechtzuerhalten. Zogen sie vom Hof weg und ließen sich außerhalb
der Siedlung St. Wilhelm nieder, so war der Abzugsdrittel fällig. Er verpflichtete
sie, den dritten Teil vorn Wert ihrer „fahrenden Habe", zu der auch das
Vieh zählte, an das Kloster abzuführen. In 50 Jahren haben drei St. Wilhelmer
Meier ihren Pachtvertrag nicht wieder erneuern lassen: Hans Schweitzer,
Christian Schweitzer und Martin Schweitzer: Hans zog nach Oberried, wo
er den Bauernnof des in Gant geratenen Martin Känler erworben hatte, Christian
nach dem Zastler, Martin an einen unbekannten Ort.

Bei der Überlegung, warum die Meier nur ungern von den Höfen wichen,
müssen wir auch beachten, daß sie das Weidrecht in weiten Gebieten des
St. Wilhelmer Tales bis hinauf zu den Höhen des Feldbergs besaßen. Sie
konnten dort den Weidgang ausüben mit dem ebenfalls weideberechtigten
Kappler Meier, ohne befürchten zu müssen, daß sie wesentlich geschmälert
würden, wenn das Kloster Siedlern von auswärts Boden abtrat. Als nämlich
in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts auf den Höhen links der Brugga
Handwerker und Taglöhner Wohnstätten errichteten, handelte es sich in der
Mehrzahl der Fälle um Plätze mit kargem Wald- oder Feldboden („ein Stück
Feld", „ein Stück Wald", „ein Stück Feld und Wald", „Holz und Feld"), selten
um Gelände mit Anteilberechtigung an Weiden („Platz mit Wunn und Weid
und Holz"). Damals wurden der Wittenbach und die Katzensteig mit je vier
Familien besiedelt; lediglich der obere Katzensteigerhof, wo Hans Wüestler
1611, und der Weihermattenhof in der unteren Katzensteig, wo Georg Sonder
1648 nachweisbar sind, bestanden schon. Natürlich durften die Neusiedler bei
ihren Wohnstätten Weideplätze anlegen. Die Herrschaft verpflichtete sie aber,
nicht mehr Vieh zu „sommern", als sie „wintern" konnten, und mit ihren Tieren
die Meier nicht zu „überfahren". Einen nicht leichten Stand hatte der Katzensteiger
Hans Spissinger, von dem 1688 berichtet wird: „Liegt das Gütlein in
des Gottshaus Meierhofs Gut."

Im Jahre 1653 verkaufte das Wilhelmitenkloster an dreizehn Untertanen
von Oberried für 150 Gulden „den Erlenbach samt dazugehörigen Wäldern,
Wim und Weid". Die Güter grenzten an die Gefällmatte der Stadt Freiburg,
den Kreuzbrunnen, den Brentenwald, den Rappenfelsen, den Erlenbacher
Dobel, den Schwarzenbach, den „Heilands Bühel", „defi Härtlinfi gefell", den
Zastler Bann und die „Oberriedter gemeine Wäld". Zu den Erwerbungen

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