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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
90.1972
Seite: 33
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wie die Durchsetzung des sogenannten Archivrechts gegen die vorderösterreichische
Landesregierung können hier nur erwähnt werden, weil einmal die
Gesamtproblematik sehr schwierig ist und zum andern ein umfangreiches Material
erst noch durchgearbeitet werden muß, ehe eine befriedigende Antwort
darauf gegeben werden kann32.

Ich möchte diese Skizze abschließen mit der Veröffentlichung eines Pro-
Memoria des letzten Klosterarchivars von St. Blasien, des Registrators Jakob
Konrad Künzi, der die Gesamtbestände des Archivs nach den Gesichtspunkten
seines Pro-Memoria geordnet hat, das sich in einem Ortsregister sämtlicher
Lagerbiicher befindet33. In diesem wohlgeordneten Zustand war das Archiv am
Vorabend der Klosteraufhebung. Wollte man eine genauere Geschichte des
Archivs schreiben, müßten die Karlsruher und St. Pauler Unterlagen die notwendige
Basis bilden.

Ich wollte mit dieser Skizze die klösterliche Existenz unter einem besonderen
Aspekt betrachten und dartun, daß in der Ordnung und Tradierung der
Dokumente sich diese monastische Existenz in einer spezifischen Weise artikulierte
.

32 Adolf Brenneke, Archivkunde, 1 f., weist darauf hin, daß eine zusammenfassende Darstellung
des Archivrechts eine lohnende Aufgabe darstelle. Mir scheint, daß sich auch heute noch diese
Feststellung aufrechterhalten läßt.

33 St. Paul XXI. 218 b2 Künzi hat, wie ich bei der Durchsicht der St. Pauler Bestände und nach Stich
proben des Karlsruher Materials feststellen konnte, alle Gattungen der Archivalien neu geordnet.
Insofern bietet sein Pro-Memoria einen sehr anschaulichen Unterricht.

Anhang*

„Ortsregister über die aus den Archival Lagerbüchern gezogenen und hier in
alphabetischer Ordnung zusammengetragenen Ortschaften, um leichter und geschwinder
wissen zu können, wo oder in welchem Lagerbuch dieser oder jener Ort
und die dabei beschriebenen Acta zu finden und zu erheben seien. Samt einem angehängten
Register über alle sanktblasianischen Pfarreien.

Pro memoria

In dem fürstlich sanktblasianischen Archiv befinden sich viele Lagerbücher, in
welchen die Archival Acta und Urkunden, auch zugleich in selben jene Ortschaften
beschrieben sind, allwo ermeltes Stift verschiedene Gerechtsame, eigentümliche Güter,
Waldungen und Lehenhöfe besitzet, auch jährliche Gefälle, Zins und Zehnten zu
beziehen hat; da man aber wegen so vielen in diesen Büchern enthaltenen Ortschaften
bei Vorfällen nicht gleich so geschwind wissen kann, wo oder in welchem
Lagerbuch dieser oder jener Ort und die dabei beschriebenen Acta zu finden seien,
als hat man, um dieser Beschwerde abzuhelfen, alle in den Lagerbüchern verzeichneten
Ortschaften herausgezogen, dieselben in eine alphabetische Ordnung einge-
teilet und so eingerichtet, daß man auf jeden Vorfall ohne Mühe ganz leicht wissen
kann, wo und in welchem Lagerbuch der betreffende Ort und die dabei beschriebenen
Acta vorzufinden seien. Ein welches man hier zum Behelf bei ereigneten Vorfallen
heiten angemerket.

Stift St. Blasien, den 31. August 1805."

Als Schluß Pro Memoria:

„Schon im Jahre 1765 war man im Begriff, das fürstlich sanktblasianische Archiv
und die darin befindlichen Akten und Schriften in eine bessere Ordnung herzustellen;

* Die Orthographie wurde moderner Schreibweise angeglichen. (Die Schriftleitung)

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