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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
90.1972
Seite: 71
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an den Qiiasi-Kondominaten Schutterwald und Zunsweier und war drauf und
dran, die ganze Grafschaft zu mediatisieren und sich endlich einzuverleiben.
Monatelang stand danach, bis zur Jahresmitte, das Schicksal der Grafschaft
auf des Messers Schneide. Schließlich, da Napoleon keine Mediatisierungen
durch Baden mehr zuließ und den Grafen Franz Philipp von der Feyen als
Neffen des Kurerzkanzlers Dalberg respektierte, mußte Baden im Juli 1806
von Hohengeroldseck ablassen. Wenige Tage später waren beide im neuge-
gründeten Rheinbund gleichberechtigte souveräne Mitgliedstaaten. Ohne Tal-
leyrands entschlossenes Eingreifen hätte allerdings der merkwürdig untätige
Graf nie unterschrieben.

Der damit souveräner Fürst gewordene Franz Philipp geriet 1810 noch in ein
verwandtschaftliches Verhältnis zu Napoleon, weil sich seine Tochter Amalie
mit dem Grafen Louis de Tascher de la Pagerie, einem Neffen der Kaiserin
Josephine, mit ausdrücklicher Einwilligung des Kaisers verheiratete.

Das Ende der souveränen Grafschaft Hohengeroldseck

und ihr Übergang an Österreich

Selbst nach der Leipziger Schlacht im Oktober 1813, noch das ganze Jahr
1814 hindurch bis zum März 1815 behielt Fürst Franz Philipp von der Feyen
seinen festen, langjährigen Wohnsitz in Paris. Kaum war Napoleon über den
Rhein geworfen und der von ihm beherrschte Rheinbund am Zusammenbrechen
, da wurde Hohengeroldseck als „herrenloses Land" am 12. Dezember 1813
der Verfügungsgewalt des Fürsten entzogen und geriet nach dem Recht des
Siegers unter die Sequester Verwaltung des obersten „Verwaltungsdeparte-
ments". Über die Grafschaft hatte damit der Reichsfreiherr Karl vom Stein
zu gebieten, der von den zum Sturz Napoleons verbündeten Mächten Rußland,
Preußen und Österreich als ("lief der Zentral Verwaltung für die eroberten
und besetzten Gebiete in Deutschland und Frankreich eingesetzt war9.

Der lodernde Haß10, mit dem der Freiherr vom Stein das „Lumpengesindel
der deutschen Fürsten" insgesamt verfolgte, traf besonders hart den Fürsten
Franz Philipp von der Leven. Hemmungslos überschütttete ihn Stein mit
grimmigen Vorwürfen wie „verworfenes Betragen", „unwürdiges Benehmen",
„der deutschen Sache Feind", „Abtrünnigkeit von Deutschland". Zu alldem
ließ er sich hinreißen, weil er der Behauptung, der Fürst sei nach Frankreich
geflohen, unbesehen nur zu gern Glauben schenkte. Am selben Tag, an dem
Stein nach Kriegsrecht Gebieter über Hohengeroldseck wurde, übertrug er
dem Grafen Franz Frwein von Schönborn Wiesentheid, dem Schwiegervater
Levens, die Verwaltung der Grafschaft im Interesse einer geordneten Geschäftsführung
, mehr noch, um die Einkünfte „für Rechnung und zum Besten
der verbündeten Mächte" nutzbar machen zu können. Dem Auftrag Steins
entsprach eine Proklamation Schönborns vom 30. Dezember 1813, der mit
einem Male die Einwohnerschaft zum Kampf für Deutschlands Freiheit aufrief
und die Aufstellung von Linientnippen und Landwehr, außerdem sogar eines
Freiwilligenkorps anordnete11. Die beschränkten Verhältnisse und die gering-

9 Peter Graf von Kielmannsegg : Stein und die Zentralverwaltung. Stuttgart 1964.

!0 Willy Andreas: Stein's Vermächtnis an Staat und Nation. Gedächtnisrede zu seinem hundertsten
Todestage am 29. Juni 1931. Heidelberg 1931. (Heidelberger Universitätsreden 13). Darin
S. 34: „Glut des Hasses, die etwas Dämonisches hat".

11 Wilhelm Just: Verwaltung und Bewaffnung im westlichen Deutschland nach der Leipziger
Schlacht 1813/1814. Göttingen 1911. Darin S. 110 118: Die Verwaltung des Fürstentums Leven.

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