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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
90.1972
Seite: 116
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1972/0118
Auftrag geben, in den nächsten 7 Jahren alle Beneficia zu administrieren30.
Dieser Auftrag wurde zunächst einmal dahin verstanden, daß ledige Benefizien
nicht zu besetzen, sondern von Frey selbst oder auf sein Geheiß durch andere
zu versehen seien31. Darüber hinaus war es aber dringlich, sich über den Bestand
der Benefizien Rechenschaft zu geben. Dies geschah durch einen Extrac-
tus Collatorum et obligationum cuiusque Benefici von
1 6 6 432. Man kann jetzt nur noch von 58 Kaplaneien etwas sagen, müht sich
aber genau zu fixieren, wer zu verleihen habe, welche gottesdienstlichen Verpflichtungen
auf jeder ruhe und welches Einkommen zur Verfügung stehe. Diesem
Extractus ist unmittelbar eine Informatio ratione beneficiorum
et fundationum ad Venerabilem Clerum Presentiae Fri-
burgensis spectantium mit Aufzählung von 55 dieser Pfründen mit
den nötigen Hinweisen auf Fundationsbriefe und die Pfründpatrone beigefügt,
wobei bei Adligen meist bemerkt wird, man kenne sie nicht. Obwohl hier schon
ganz klar von der Masse der Benefizien gesagt wird, sie stünden der Präsenz
zu, ist im gleichen Jahr 1664 noch die Rede von einem Antrag der Präsenz, ihr
noch mehr Benefizien zu inkorporieren, damit von ihr acht Geistliche unterhalten
werden könnten33. Aber 1666 war man schon weiter, ohne daß die
Schritte, die im einzelnen dazu geführt haben, jeweils abgegriffen werden können
: unter diesem Jahresdatum liegt ein 652 Blätter umfassender Band vor; er
enthält „die sämtliche alhiesige Ehrwürdige Praesenz zue
Freyburg im Preyßgau incorporierte Beneficia simplicia
undt Pfründten" (Vorwort)34. Für 55 Kaplaneien sind die zugehörenden
Altäre, wenn bekannt, das Fundationsjahr, der Patron und ein genaues Verzeichnis
der vorhandenen Briefe vorgelegt, geordnet nach den Zinsterminen.
Dieser Band ist ein eindeutiger Ausdruck dafür, daß die Administration aller
Benefizien in einer Hand durch die Überführung in e i n Corpus, die Präsenz,
endgültig abgelöst werden soll. Man darf den Abschluß dieses Vorgangs darin
sehen, daß Münsterpfarrer Frey ein bischöfliches Indult erwirkte, nachdem ab
24. Juni 1669 die Präsenz alle Einkünfte der Benefizien zu empfangen habe.
Inzwischen hat man offenbar auf dem Rathaus auch gemerkt, welche großen
Veränderungen in aller Stille anlaufen. Die Stadt mußte naturgemäß, da sie
sich ja nicht nur von jeher verpflichtet fühlte, über die Einhaltung des Stifterwillens
ihrer Mitbürger zu wachen, sondern auch inzwischen zu den eigenen
Patronaten vielfach als Patron direkt oder indirekt (durch ihr zugeordnete
Ämter) bei vielen Benefizien anstelle ausgestorbener Geschlechter eingerückt
war, in hohem Maße daran interessiert sein, nicht eine Regelung verwirklicht
zu sehen, die sie um ihre Rechte bringt. Am 7. März 1668 fällt im Rat die Bemerkung
, wenn die Präsenz die beneficia ohne Collekturen genieße, wolle man
„andere mittel gebrauchen".35 Nun fand am 4. Juli mit dem Münsterpfarrer
über die Benefizienfrage im Barfüßerkloster — sozusagen auf neutralem Boden
— eine Konferenz statt36. Zur weiteren Verhandlung, die merkwürdigerweise
erst fast ein Jahr später fortgesetzt wird, war der Münsterpfarrer mit

30 Vgl. St. Akten, Kirchensachen 18, 1669 VI 4.

31 St. Münsterurkunden 1662 VII 19.

32 O. Dekanat Freiburg, Münsterpfarrei Freiburg.

33 o. H 212, S. 471.

34 M. Bücher.

35 St. Ratsprotokoll 92, 42.

36 Ebd. 108.

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