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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
90.1972
Seite: 206
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1972/0209
die Mitte dieser Landschaft bildenden Zisterzienserabtei Tennenbach von vornherein
zum Scheitern verurteilt gewesen. Vor allem das seit kurzem in einer
ausgezeichneten Edition vorliegende Tennenbacher Güterbuch aus der ersten
Hälfte des 14. Jh.7, dessen Vorlagen indessen bis in die Gründungszeit des Klosters
zurückreichen8, erwies und erweist sich stets von neuem als unerschöpfliche
Quelle.

Eine ähnlich große Bedeutung wie dem Güterbuch kommt indessen einer
zweiten Quelle Tennenbacher Provenienz zu, deren Aussagewert deswegen so
groß ist, weil sie am Beginn der gesamten schriftlichen Überlieferung der Zi-
sterze zu stehen scheint- Wir meinen die Gründungsnotiz vom Jahre 11619-
Ihr sollen die folgenden Bemerkungen gelten.

Die seit der Aufhebung der Abtei mit allen übrigen Archivalien des Klosters
im Generallandesarchiv Karlsruhe verwahrte sog. Gründungsnotiz, die — wie
gesagt — das Datum des Jahres 1161 trägt, hatte bis in die neueste Zeit als
gleichzeitig mit den von ihr zu beurkundenden Vorgängen gefertigt gegolten.
Diese Annahme der Gleichzeitigkeit hat indessen Paul Zinsmaier in einer
eindringlichen diplomatischen Untersuchung vom Jahre 195010 ad absurdum
geführt und statt dessen — im wesentlichen auf Grund paläographischen Vergleichs
, aber auch unter Berücksichtigung der äußeren Merkmale — nachgewiesen
, daß es sich bei der heute vorliegenden Tennenbacher Gründungsnotiz um
eine nachträglich, erst um die Mitte des 13. Jhs., und zwar wohl zwischen 1250
und 1270, in der äußeren Form einer Siegelurkunde hergestellte Aufzeichnung
handelt, um ein Machwerk also, dessen Inhalt jedoch zu keinen Beanstandungen
Anlaß gebe, und das deswegen lediglich als formelle Fälschung zu werten
sei. Mit anderen Worten: Es habe dieser „Urkunde" offensichtlich eine formlose
Aufzeichnung zugrunde gelegen, die bei der Neufertigung um die Mitte des
13. Jh. zu einer mit dem — im übrigen recht fragwürdigen — Siegel Bertholds
(IV.) von Zähringen versehenen Urkunde umgestaltet worden sei.

Zweck dieser Neufertigung sei es gewesen, ein durch seine Besiegelung vollauf
beweiskräftiges Stück — beweiskräftig im Sinne des 13. Jhs. — zu schaffen.
Um die Sicherung zweifelhafter Rechtstitel — ein Anliegen, das sonst gemeinhin
zur Fälschung bzw. Verfälschung verleitete — sei es bei der Herstellung
dieser formellen Fälschung nicht zu tun gewesen.

Mit der in scharfsinniger Beweisführung gewonnenen Feststellung, daß die
auf 1161 datierte Tennenbacher Gründungsnotiz erst 80 bis 100 Jahre nach
diesem Datum gefertigt worden sei, hat Zinsmaier den entscheidenden Beitrag
zur Kenntnis und Beurteilung dieser nicht nur für die ersten Anfänge des Klosters
selbst, sondern ebenso auch für die hochmittelalterliche Geschichte des
nördlichen Breisgaus höchst bedeutsamen Quelle geleistet.

Es fragt sich indessen, ob seine Vermutung, das Machwerk sei lediglich als
formelle Fälschung zu werten, zu Recht besteht, oder ob diese Annahme nicht

7 Das Tennenbacher Güterbuch (1317—1341), bearb. von M. W e b e r u. a. (Veröffentlichungen der
Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden Württemberg, Reihe A. Quellen, 19. Bd.)
1969. Vgl. dazu meine Rezension in ZWLG XXIX, 1970, S. 360—362.

8 Vgl. Tennenbacher Güterbuch, (wie Anm. 7), Einleitung S. XVII f.

9 GLA Karlsruhe C 43.

10 p Zinsmaier: Zur Gründungsgeschichte von Tennenbach und Wonnental, in: ZGO 98/1950,
S. 470—479, hier S. 470—474.

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