Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
90.1972
Seite: 234
(PDF, 35 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1972/0237
Die Klostergründung

Am 16. Oktober 1868 erteilte der badische Minister des Innern dem Bezirksamt
in Freiburg den Auftrag, Erhebungen darüber anzustellen, ob eine auf
dem Laudenberg bei St. Peter tätige religiöse „Anstalt" die Bildung einer Korporation
anstrebe, die Vorschriften des Gesetzes vom 9. Oktober 1860 zuwiderlaufe
und deshalb aufgelöst werden müsse7. Dieses Gesetz, das die rechtliche
Stellung der Kirchen und kirchlichen Vereine regelte, bestimmte in § 11: „Ohne
Genehmigung der Staatsregierung kann kein religiöser Orden eingeführt und
keine einzelne Anstalt eines eingeführten Ordens errichtet werden. Diese Genehmigung
ist widerruflich."8

Die auf den Lindenberg abgeordnete Kommission stellte am 18. Dezember
fest: Frauen katholischen Bekenntnisses aus der näheren Umgebung leben dort
seit einer Reihe von Jahren in geschlossener Gemeinschaft, bewohnen zwei bei
der Kapelle stehende Gebäude, verehren Gott im Gebet und treiben Landwirtschaft
. Die Vereinigung nennt sich selbst „Orden der ewigen Anbetung". Tag
und Nacht verrichten Novizinnen und Schwestern das Gebet in der Kapelle, die
sie von ihren in Zellen abgeteilten Schlafräumen durch einen gedeckten Gang
betreten können. Der ganze Gebäudekomplex ist durch eine Mauer von der
Außenwelt abgeschlossen. Auch durch ihre Tracht weisen sich die Schwestern
als Ordensangehörige aus: sie tragen eine braune Kutte, eine schwarzweiße
Kopfbedeckung, Gürtel und Rosenkranz. Die Novizinnen absolvieren eine zweijährige
Probezeit, dann legen sie die Gelübde der Armut, des Gehorsams und
der Keuschheit ab. Lhr eingebrachtes persönliches Vermögen wird zum gemeinsamen
Gut aller Ordensmitglieder.

Diese Feststellungen wurden protokolliert und von Veronika Benitz, der
„Mutter" der Ordensgemeinschaft, als richtig anerkannt. Sie bestätigte auch,
daß die Gründung in das Jahr 1850 zurückreiche, daß Regens Kössing (1842
bis 1862) und Regens Lender (seit 1863) hervorragende Förderer waren und daß
das eine der beiden Gebäude, das sogenannte Bruderhaus, dem Gregor Grem-
melspacher gehöre, der sich als Mesner und Generalbevollmächtigter der Schwestern
betätigte.

Auflösung der Ordensgemeinschaft

Ln der Betätigung der Frauen auf dem Lindenberg erblickte das Ministerium
einen Verstoß gegen das Gesetz vom 9. Oktober 1860. Innenminister .Jolly ordnete
daraufhin mit Erlaß vom 22. Dezember 1868 an, daß „der religiöse Verein
katholischer Frauen auf dem Lindenberg, Gemeinde Unteribental, als den
Staatsgesetzen zuwiderlaufend aufzuheben" sei und „verboten" werde. Er begründete
das Verbot nicht nur mit der Feststellung, daß die vorgeschriebene

7 Diese und die folgenden Angaben beruhen auf dem im Stadtarchiv Freiburg liegenden, aus dem
Nachlaß des 1907 verstorbenen Rechtsanwaltes Dr. Ludwig Marbe stammenden Aktenheft: „Die
Erben des verstorbenen Drechslers Mathias Waldvogel von Breitnau, Klägers, gegen Ludwig
Marbe, Rechtsanwalt in Freiburg, Beklagten, Anfechtung von Testamenten und Kaufverträgen
sowie Erbteilung betr. 1870/80." Diese Gerichtsakten wurden bisher nur unvollständig und ein
seitig ausgewertet.

8 Einer im Jahre 1859 mit dem Heiligen Stuhl abgeschlossenen Konvention waren „beklagenswerte
Irrungen" zugrunde gelegen, die der Landesherr Großherzog Friedrich I. dadurch zu beheben
suchte, daß er durch dieses Gesetz „an die Stelle des Streites Eintracht und an die Stelle gegenseitiger
Erbitterung Wohlwollen und Frieden treten" lassen wollte. (Großherzoglich Badisches
Regierungs-Blatt Nr. XVI vom 7. April 1860).

234


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1972/0237