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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
90.1972
Seite: 238
(PDF, 35 MB)
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gegenüber für nichtig erklärt werden konnten und dem Beklagten die Rechte
derjenigen Miterben zuerkannt wurden, welche zu seinem Vorteile auf die
Erbschaftsklage verzichtet, ihm also ihre Anteile überlassen haben".
So war die Revision für Dr. Marbe wenigstens teilweise erfolgreich13.

Der Lindenberg nach der Jahrhundertwende

Die Erwartung kirchlich gesinnter Kreise, daß die klösterliche Niederlassung
auf dem Lindenberg bald wiedererstehe und die vertriebenen Schwestern aufnehme
, erfüllte sich nicht. Auseinandersetzungen im badischen Parlament mit
den Abgeordneten der zweiten und ersten Kammer währten bis zur Mitte des
Ersten Weltkriegs. Am 19. April 1917 fiel das Ausnahmegesetz „und mit ihm
einer der unglücklichsten Reste des Kulturkampfes"14. Der Lindenberg und
seine Kapelle blieben weiterhin der Mittelpunkt religiösen Lebens. Obwohl
Rechtsanwalt Dr. Marbe den Prozeß nur teilweise gewonnen hatte, wandte
er der Stätte im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten seine Fürsorge zu. Er
bezahlte den ihm zugesprochenen Anteil der Erbschaft in den Kapellenfonds
ein, aus dessen Mitteln dann eine Lokalkaplanei errichtet werden konnte. Dr.
Marbe bekannte am 29. Oktober 1906, daß er damit im Sinne seiner Rechtsvorfahren
gehandelt zu haben glaubte15. In der Folgezeit wurde der Lindenberg
wieder das, was er mit Unterbrechungen 400 Jahre lang gewesen war: eine
volksverbundene Wallfahrtsstätte im Bereich des alten Benediktinerklosters
St. Peter.

*3 Die Auffassung Dr. Fridolin Mayers, das Reichsgericht habe „für die Gültigkeit und Richtigkeit
des Vertrages" entschieden, ist demnach nicht richtig. Dr. Mayer hat das Urteil des Gerichts offenbar
mißverstanden.

*4 Dr. Josef Schofer. Die Klosterfrage im Großherzogtum Baden. Badenia Verlag und Druckerei.

Karlsruhe 1918. Seite 44.
15 Dr. Fridolin Mayer 86.

Staatsarchivdirektor Dr. Martin Wellmer hat mich am 20. Mai 1952 zum
Archivpfleger ernannt mit dem Auftrag, „die bei den badischen Amtsgerichten
zur Ausscheidung heranstehenden Akten (Urkunden, Nachlaßakten, Verträge)
auf ihre Archivwürdigkeit zu prüfen und deren zweckmäßige Unterbringung
mit den Herren Dienstvorständen der Amtsgerichte zu besprechen". Die Berufung
zeigt, daß Herr Dr. Wellmer über die mittelalterlichen Geschichtsquellen
hinaus, denen er in jahrzehntelanger Forschungsarbeit sein Hauptaugenmerk
widmete, auch die für die neuere Zeit wichtigen Papiere familiengeschichtlicher
und dörflicher Überlieferung zu erfassen suchte. Er nahm sie in das von ihm
geleitete, nach dem Zweiten Weltkrieg errichtete Generallandesarchiv Karlsruhe
, Außenstelle Freiburg, auf und machte sie Benützern im Rahmen der für
die Archivordnung gültigen Bestimmungen zugänglich. Dabei beriet er Anfänger
und Fortgeschrittene gerne, übermittelte ihnen wichtige Hinweise und war
ihnen behilflich bei der Suche nach Literatur aus den Beständen der von ihm
aufgebauten Archivbibliothek.

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