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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1974/0020
gen mit dem Bischof von Arras nur durch den Gesandten Eisslinger führen zu lassen
, alle Mitteilungen Böcklins solle der Herzog „in dem innersten geheim behalten
", und seine Schreiben „al alweg duon". Am 4. XII. 1550 lud Herzog Alba
Böcklin zu einem Essen ein, „wo alles zu Christophs Lob und Vorteil sprach."
Alba fragte Böcklin, ob Christoph das Interim einhalte. „Wenn Eure Gnaden einen
Finger lang etwas tun könnte", schrieb Böcklin dem Herzog, „so haben Sie Leute
im Land, die schreiben einen Arm lang an den Hof, wollte Gott, Euer Gnaden,
kennte aller Menschen Gemüt". Aber Böcklin verteidigte Christoph gegen den Vorwurf
, er habe dem Landsknechtführer Schertlin Unterschlupf gewährt, teilte ihm
mit, die Königin Maria stehe in der Angelegenheit seines Vertrags mit dem König
auf seiner Seite, und zeigte dem Gesandten des Herzogs aus Württemberg eingetroffene
Beschwerden darüber, daß allen vertriebenen Augsburger Prädikanten
Unterkunft gewährt und auf der Kanzel „frevelhafte Reden" gehalten würden17.

In der Nacht vom 19./20. Mai 1552 floh der Kaiser vor den herannahenden Truppen
des Kurfürsten Moritz von Sachsen und der ihm verbündeten Kriegsfürsten
von Innsbruck über Sterzing und Lienz nach Villach, Böcklin hat ihn begleitet. Von
dort berichtete er dem in Passau weilenden Sekretär des Herzogs Florenz Graseck,
daß der Kaiser mit dem Verhalten Christophs, der am Fürstenaufstand nicht teilgenommen
habe, höchst zufrieden sei. Der Brief Böcklins wurde durch einen von
Anton Fugger gestellten „Augsburger Einspännigen" befördert. Böcklin selbst reiste
von Villach nach Passau, wo König Ferdinand mit den Landesfürsten verhandelte
. Dort unterrichtete er den württembergischen Gesandten, der Kaiser werde
den Frieden nicht ausschlagen, aber eher alle Königreiche verlieren, ehe er die Kaiserkrone
ablegt.

Nach langwierigen Verhandlungen kam im Anschluß an den Passauer Vertrag
(1552) eine Vereinbarung zwischen dem König und Herzog Christoph zustande.
Dieser erhielt das Land Württemberg gegen Zahlung von 250000 Gulden als
österreichisches Afterlehen zurück. Während der Kaiser sich zum Feldzug gegen
Frankreich und zur Belagerung von Metz aufmachte, bemühte sich Christoph, zur
Aufbesserung der Staatsfinanzen ein kaiserliches Zollprivileg zu erhalten. Seinen
Gesandten Eisslinger in Augsburg instruierte er, er solle zur Erlangung dieses Privilegs
dem Vizekanzler eine Verehrung bis zu 1000 fl, Böcklin von etwa 500 fl, dem
Bischof von Arras eine gute Verehrung von 2000-3000 fl zusagen. Böcklin, dem
vom Markgrafen Hans in Küstrin eine Zuwendung von 1000 Gulden versprochen
worden war, bemühte sich gerade für seinen Auftraggeber beim Kaiser um ein Privileg
für die Erhebung von Oderzöllen. Christophs eifriger Gesandter Eisslinger
wollte trotzdem im Geheimen mit Böcklin über das württembergische Zollprivileg
sprechen. Er berichtete am 7. I. 1553 aus Diedenhofen, daß Böcklin in Christophs
Angelegenheiten sich immer ganz beflissen gezeigt habe. Böcklin sei bereits abgeritten
, um auf Befehl des Kaisers in anderer Sache mit Herzog Christoph zu verhandeln
.

Am 26. I. 1553 trug Böcklin seine „Werbung" bei Herzog Christoph und seinem
Onkel, dem Grafen Georg, vor. Nach Christophs eigenhändiger Niederschrift

17 Ebda 123, 133, 272.

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