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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1974/0022
reits diese Idee als unrealistisch aufgegeben hatten. Nun rückten die Berater des
Kaisers von diesem lange gehegten Wunsch nachdrücklich ab. Der Bischof von Arras
erklärte am 29. IV. 1554 dem Sekretär des Herzogs Florenz Graseck, Christoph
genieße beim Kaiser mehr Vertrauen als jeder andere Stand. Er bestritt, daß der
Kaiser die Sukzession seines Sohnes wünsche, „soviel den Beckle belangt, das werde
er allein auf Ansuchen der Kurfürsten von Sachsen und Brandenburg getan haben".
Aber auch der Vizekanzler Seid erklärte, daß der Kaiser solchen Personen (wie
Böcklin) nie seinen Sinn eröffnen würde, auch seien sie nur „im äußersten Rat".
Noch im Jahr zuvor hatte der Kaiser vorgesehen, Böcklin, dessen Schwiegersohn
Schwendi und andere in einen für die deutschen Angelegenheiten zu errichtenden
Hofrat zu berufen.

Das vertraute Verhältnis zwischen Herzog Christoph und Böcklin hatte sich abgekühlt
. Auf dem erweiterten Kreistag in Worms 1554 soll Böcklin den Vorwurf
gegen Christoph erhoben haben, daß er auch die anderen Kreisstände von der Bewilligung
eines Geldbeitrags abhielt. Hierüber schrieb im September 1554 Herzog
Christoph an Pfalzgraf Ottheinrich; es sei „daneben spötlich und verclainerlich
dass man auf der commissarien und sonderlich das Pocklins trowort (Drohwort)
alsbald in irer Gegenwart stimmen und schliessen, sie auch der vota berichtet werden
sollen"20. Als später der Frankfurter Kreistag zusammentrat, warf der Herzog
Böcklin vor, er habe eine ihm vertraulich übersandte Schrift des Markgrafen
Albrecht „als neue Zeitung lesen lassen und gar nicht geheim gehalten".

Das vertraute Verhältnis zwischen dem Herzog und Böcklin war zerbrochen.
Aber Böcklin hat in Worms den ihm gestellten Auftrag erfüllt, denn er hat „das
bene erhalten und ist gestärkt worden".

Gesandter bei den Seestädten

Zwei Breie werden in einem Topf gekocht,
warm und kalt aus einem Mund geredet.
Kurfürst Moritz von Sachsen über
Böcklin.

In den Jahren 1551-1555 hat der kaiserliche Rat und Hofmarschall Wilhelm
Böcklin zahlreiche Aufträge des Kaisers Karl V. als dessen Gesandter oder Beauftragter
ausgeführt. In dem Reichsabschied zu Augsburg vom 14. Februar 1551
wurden die Stände zur Beachtung des 1548 ergangenen „Interims" ermahnt. Ge-,
rade seine Verletzung war den Augsburger Prädikanten vorgeworfen worden. Die
frühere Vereinbarung, die Erörterung der Religionssachen dem Konzil zu überlassen
, wurde bestätigt21. Als am 1. Mai 1551 das Konzil in Trient erneut eröffnet
wurde, waren auch Vertreter protestantischer Fürsten und Städte dazu erschienen.
Aber die Zukunft von Kaiser und Reich war von dunklen Wolken umhüllt.

20 Ebda II 778 a. 801 n 2.

21 Janssen III, S. 633 ff., Brandi S. 514.

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