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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1975/0008
ehemaligen Schlößles zu erwerben, um es für gemeindliche Zwecke nutzbar zu
machen. Aus den Akten des Stadtarchivs ergeben sich einige brauchbare Hinweise
über die Fundamente der Ruine. Unter Zuhilfenahme allgemeiner Regeln der Burgenbaukunst
läßt sich damit wenigstens ein ungefähres Bild entwerfen. Inmitten
eines ca. 15 Fuß9 (4,5 m) breiten und ca. 5 Fuß (1,5 m) tiefen kreisrunden Wassergrabens
erhoben sich über dem inneren Rand des Weihers die hohen, 6 Fuß (1,8 m)
starken Mauern der Burg.

Diese wurden reihum von 7 Pfeilern gestützt, die ihnen einen festen Halt boten.
Zwei dieser Pfeiler waren 1816 bereits eingestürzt. Das Tor und ein elender Steg
an der Stelle der alten Brücke, waren wohl noch erhalten, aber in schlechtem Zustand
. Um 1830 ist oft die Rede von einem Sockel. Gemeint ist damit der erhöht
liegende Mauerkern der Burggebäude. Er lag 12 Fuß über dem umgebenden Gelände
. Dieser Hügel war beim Bau der Burg durch die Lagerung des Grabsnaus-
hubs entstanden. In der Burgenkunde spricht man bei einfachen, auf einem runden
aufgeschütteten Hügel errichteten Burgen von „Motten"10. Nach diesen dürftigen
Angaben zu schließen, war die Küchlinsburg eine Randhausburg ohne Mittelturm.
Sie entsprach somit dem bei Wasserburgen nicht seltenen Typ, bei dem die Gebäude
um einen engen Innenhof an den Ringmauern anlehnten. Die Wasserzufuhr
für den Weiher ist auf den vorliegenden Plänen nicht eingezeichnet. Wir wissen
aber, daß das Wasser aus dem Dettenbach zu- und auch wieder in diesen abgeleitet
wurde. Bei Bauarbeiten im Keller des Hauses Dettenbachstraße 24 (Lgb. Nr. 293)
wurde im Jahre 1964 ein ausgemauerter Kanal (30 x 30 cm) angeschnitten, der
möglicherweise ein Abflußkanal gewesen sein kann11.

Die Küchlinsburg erscheint in allen Urkunden als ein freier Edelmannssitz.
Seine Freiheit bestand darin, daß der Inhaber Steuerfreiheit genoß und über ihn
keine Herrschaft zu gebieten hatte, außer dem Landesherrn, der (1567) der Römische
König war.12. Römischer König war seit dem 15. Jahrhundert Titel des zu
Lebzeiten des Kaisers gewählten Thronfolgers. Das war im Jahre der Berainser-
neuerung Maximilian, der 1562 zum Römischen König gewählt worden war und
seit 1564 als Maximilian II. auf dem Kaiserthron saß. Sein zur Nachfolge vorgesehener
Sohn Rudolf kann nicht gemeint sein. Dieser wurde erst 1572 König von
Böhmen und Deutscher König. Genau genommen war der Titel Römischer König
in der Zeit, als das Grundbuch geschrieben wurde, vakant. Daran hatte der Schreiber
offensichtlich nicht gedacht. Vielmehr hatte er ungeprüft den Eintrag aus der
1530 erfolgten Berainserneuerung übernommen, auf die er sich bei seiner Arbeit
mehrmals beruft. Allerdings war auch 1530 der Titel eines Römischen Königs nicht
vergeben. Ferdinand, der Bruder Kaiser Karls V., war zu der Zeit wohl König von
Böhmen und Ungarn, er wurde aber erst am 5. Januar 1531 zum Römischen König
gewählt. Möglicherweise wurde auch der Text von 1530 aus einer früheren Vor-

9 1 Fuß = 30 cm.

10 Hotz, Walter, Kleine Kunstgeschichte der Deutschen Burg, Darmstadt 1965, S. 9 f. Piper, Otto, Burgenkunde
, München 1912, S. 115 ff. Meyer, Werner, Den Freunden ein Schutz, den Feinden zum Trutz,
Frankfurt a/M. 1962, S. 54. Anderson, William, Burgen Europas, München 1970, S. .51 f. Das Wort
„motte" ist französisch und heißt „kleiner Hügel".

11 Mitteilung von Herrn Josef Wisser, Waldkirch.

12 Wie Anm. 8.

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