Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1975/0025
Über Wolf als Herrn der Küchlinsburg erfahren wir im Grunde wenig. Von
seiner Vermählung bis zur Übersiedlung nach Kenzingen wohnte er im Wasserschloß
in Waldkirch. Von seiner Frau erheiratete er einen reichen Besitz, darunter
auch 42 fl. aus der Waldkircher Herren- und 30 fl. aus der Talsteuer. Am 25. Oktober
1513 konnte er seinen Anteil an der Talsteuer um weitere 10 fl. vermehren72
. Namens seiner Gemahlin Beatrix verkaufte Wolf 1519 dem Kloster Tennenbach
für 1000 fl. deren Anteil am Dorf Kiechlinsbergen. Beatrix starb im Jahre
1522, worauf Wolf mit Anna, der Tochter des königlichen Rats und Regenten im
Oberen Elsaß, Friedrich von Hatstatt, eine zweite Ehe einging.

Kaiser Karl V. verlieh Wolf, von Toledo aus, am 5. Mai 1525 eine Besserung
seines Wappens, dem er das deren von Katzenstein hinzufügte73. Der Grabstein in
Kenzingen zeigt jedoch das einfache Wappen der Hürnheim, in Silber ein rotes
Hirschgeweih zu acht Enden, auf dem gekrönten Helm zwei nach außen gerichtete
, mit jeweils drei silbernen Straußenfedern besetzte Büffelhörner. Wolf wohnte
noch 1528 in Kenzingen, scheint aber bald darauf nach Waldkirch gezogen zu sein.
Am 30. Januar 1530 gab er sein Freiburger Bürgerrecht auf, nachdem er mit Bürgermeister
und Rat wegen seines Kriegsschadens ohne merklichen Erfolg unterhandelt
hatte. „Es haben sich meine Sachen dieser Zeit dermaßen geschickt,"
schrieb er der Stadt, „daß ich mich nit vorsieh, fürohin in diesem Land viel zu
wohnen."74 Seine Waldkircher Güter scheinen durch den Bauernaufstand nicht gelitten
zu haben. Wie sehr er sich mehr denn zuvor um sie kümmerte, geht daraus
hervor, daß er 1530 anhand älterer Unterlagen ein neues Güterverzeichnis anlegte75
. Als weiteren Gunsterweis befreite ihn der Kaiser am 10. Juni 1530 von
allen fremden Gerichten und am 29. Juli erfreute er ihn mit einer weiteren Wappenbesserung
und dem Recht mit rotem Wachs siegeln zu dürfen. Die Besserung
bestand darin, daß nunmehr in den Feldern 1 und 4 statt der acht ein zehnendiges
Hirschgeweih trat und die bei der ersten Wappenbesserung in die Felder 2 und 4
aufgenommene Meerkatze einen goldenen Riemen um den Leib bekam. Der Turnierhelm
mit der Meerkatze darauf bekam goldenen Anstrich, wohingegen die
federnbesetzten Büff elhörner in Wegfall kamen70.

Um diese Zeit mehrte Wolf seinen Anteil an den Steuern der Stadt, so daß ihm
daraus jetzt insgesamt 102 fl. zukamen77. Das St. Margarethenstift muß um jene
Zeit sehr Mangel an Unterkünften für seine Leute gehabt haben, denn, am 4. Juli
1532 richtete das Stiftskapitel an Ritter Wolf die Bitte, ihm, als Patronatsherr der
St. Katharinenpfründe, die Behausung des derzeitigen Kaplans Jörg Buckenmei-
ger zu überlassen78.

Ritter Wolf von Hürnheim starb 1533 und wurde neben der Tochter und der
ersten Frau in der Kenzinger Pfarrkirche bestattet. Sein Grabstein ist nicht weniger
prächtig wie die beiden anderen. Wolf ist darauf in Lebensgröße dargestellt. Ihm

72 StAW Urk. Nr. 34.
78 Kindler II S. 64.

74 StAF, Urkunden Fürsten und Herren.

75 GLA 66/4304.

19 Gross, Lothar; Die Reidisregisterbüdier Kaiser Karls V., Wien und Leipzig 1930.

77 GLA 65/688 fol. 67.

78 GLA 67/1408.

23


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1975/0025