Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1975/0026
zur Seite stehen seine Patrone, der hl. Wolfgang als Namenspatron und der hl.
Georg, der Schutzherr der schwäbischen Ritterschaft. Nach Kindler hinterließ
Wolf zwei Kinder. Der Sohn Christoph war schon 1515 und die Tochter Veronika
1517 gestorben, so daß Wolf Philipp und die nicht mit Namen genannte Tochter,
um die er sich während der Bauernunruhen so sehr gesorgt hatte, allein noch am
Leben waren.

Als Nachfolger, auch in der Herrschaft der Küchlinsburg, folgte der Sohn

Wolf Philipp,

der mit Agatha von Kaltental verheiratet und wie sein Vater württembergischer
Marschall war. Er verkaufte jedoch den Waldkircher Besitz mit allen Gütern an

Caspar Wolf von Renchen.

Wolf Philipp starb 1547 kinderlos. Jedoch auch Caspar Wolf von Renchen behielt
die Küchlinsburg nicht sehr lange. Schon am 18. Mai 1551 verkaufte er sie
weiter, samt aller Nutzungen und der Gerechtigkeit in Siegelau, den Zinsen von
Heuweiler und dem Schaffhauser Hof dort, sowie dem Hof zu Zähringen und der
Matte zu Buchholz für 2650 fl. an

Stefan Weyg, der Rechten Doktor.

Mit allen Kaufurkunden wurde auch der Berain übergeben79. Stefan Weyg war
markgräflicher Rat und der erste bürgerliche Besitzer der Küchlinsburg. Doch nicht
nur das. Er war auch der erste, dessen Geldbeutel für den Erwerb eines solchen
Objekts nicht groß genug war. Wohl hatte er am Tage nach dem Kauf dem
Caspar Wolf von Renchen einen Zinsbrief übergeben, aber mit dem Bezahlen haperte
es. Von Jahr zu Jahr kam er mehr in den Rückstand damit. Offenbar war es
Caspar Wolf leid geworden sich mit diesem säumigen Zahler noch länger herum-
zubalken. Er brachte deshalb am 10. Dezember 1558 mit Simon Engelhorn, einem
Wirt von St. Georgen auf dem Schwarzwald, eine Vereinbarung zuwege, in der er
ihm alle seine an Dr. Weyg habenden Forderungen abtrat. Auf die ihm am Kaufgeld
abgezwackten 19 fl. 4 Batzen und 3 Kreuzer kam er dabei schon gar nicht mehr
zurück. Allein an verfallenen Zinsen verrechnete er 264 fl. 2 ß 4 d und an rückständiger
Kapitalabzahlung 650 fl., zusammen 914 fl. 2 ß 4 d80. Dr. Weyg hatte
wohl lange zuvor seine schwache Finanzkraft erkannt und bereits am 11. November
1556 die Küchlinsburg mit allen Einkünften für 3531 fl. an

Julius Gut, beider Rechte Doktor

weiterverkauft81. Aus dem Kaufvertrag geht hervor, daß mit Engelhorn früher
schon ein Abkommen getroffen worden war. Ihm kamen im Kauf 600 fl. zu, während
Caspar Wolf als Restkaufgeld jene eben genannten 650 fl. zu erhalten hatte,
die er hernach dem Engelhorn abtrat. Außer diesen Beträgen hatte die Stiftung
des Magisters Michael Graw an der Universität Freiburg von Dr. Weyg noch 100 fl.

79 GLA 67/679.

80 GLA 26/9.

81 GLA 26/11.

24


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1975/0026