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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1975/0029
besonderem Interesse ist. Die Aufzählung aller Güter und der mit ihnen verbundenen
Rechte beginnt mit der Burg selbst und lautet:

„Stern bie 23urg ober 23eljaufung 3u2Batbfirdj, tote bes bei bem Stift an 23eljaufung,
Steuern, ©arten, 2Itfer, Watten unb ©ütern, unb ber Sitj mit einem Sßaffergraben
umgeben, [amt audj einem fdjönen Saumgarten, [o ein freier ßbetmansfitj unb 2Bo^
nung oor bem Dettenbadj unb Ijinab Äüffelburg über."88

„Stern bie ^ßriefterpfrünbe ober Äaplanei im Stift 5U Sßatbfirdj. Diefetbige 93er-
leifjung unb was basu gehörig, toie bies bisher £err ©regorius ^erjbler (gebier),
(Eljorljerr 3U Sßatbfird), in 23efit$ung inne Ijat unb barauf präfentiert i[t auf St. Äa*
t^arinen^Itar bafelbft im Sanft 3Jlargaretljenftift su Sßalbfird)."89

Jacob Conrade hatte bei der Burg eine Hofraite mit Zubehör zu Lehen und war
schuldig, jährlich an zwei Tagen zu fronen. Er war des Junker Martins von Nippenburg
Hintersaße und hatte seiner Veste gelobt und geschworen. Für das Grundstück
die „Büni" war im Urbar ein sehr hoher Zins vorgesehen, dem ein entsprechend
großes Grundstück entsprach. Mit Büni oder Bünde wurde ein eingezäunter
Garten, insbesondere ein Hanfgarten bezeichnet. Im Gemarkungsatlas der Stadt
Waldkirch ist der Name in den Gewannbezeichnungen Untere und Obere Bündt
noch lebendig (s. Abb. 1). Beide Parzellen gehörten früher zu den Schloßgütern.
Die heutige Bündtenstraße geht mitten durch die frühere Burganlage. Junker Martin
bewirtschaftete das große Grundstück selbst. Er hatte sich auch einen Acker,
der Bruckerin Acker, vorbehalten, den nach dem alten Legbuch früher Peter Miller
besessen hatte. Weiter war ein Garten im Stadtgraben an Thoma Vögtlin verliehen
. Die große Buchholzer Matte, von der bereits die Rede war, hatte früher
Clewyn öler und jetzt Michael von Endingen. Sie erbrachte den stattlichen Jahreszins
von 3 Pfund 2V2 Schilling. „Denn", so sagt das Urbar, „ist die obgemeldte
Matte eine gar schöne Matte oberhalb Buchholz gegen Waldkirch, auf neun Jüchen
, hat zwei Wässerungsrechte."

„Stern gleidj bei ber 23urg eine 23üne ober ©arten unb gelb, barin audj t)iel saljme
Säume. 3[t auf 11 3udjert mit einem tebenbigen £ag. Darauf (barf) niemanb 93ielj
treiben, bodj toetdjer in ber 23urg tooljnt, mag auf ber von Sßalbfirdj Sßeibe 93ie^
treiben, als t)iel er Ijat.

(ßr) mag audj in bero von Sßalbfirdj Sßätbem §013 Ijoten, als toenn er ein Sürger
ber Stabt Sßalbfirdj toäre. (Die 23urg) i[t aber [on[t ein freier ßanbfitj unb Ijaben
über iljn 3U gebieten feine £errfdjaft, au&er bem SRömifdjen Äönig.

STCota

Der Sntyaber (Der) Äüdjtinsburg fitjt audj frei, bodj toenn man Xürfenfdjatjung
ober ßanbesrettung gibt, [0 geben bie Sauern ober bie £interfafcen bem Snljaber ber
23urg bas, {was) 3U liefern (ift) nadj ßnfisljeim90.

Stern fo gibt man audj ans ben Sßälbern oon Sßalbfirdj in bie Surg Sauljols, tote
einem anberen Sürger ober ßintooljner ber Stabt 3U Sßalbfirdj."

87 GLA 66/4304.

88 Rambach, Hermann, wie Anm. 1.

89 GLA 107/126 und 107/303; ZGO 36 S. 451 ff.

80 Ensisheim war bis 1648 Sitz der vorderösterreichischen Regierung im Breisgau und Elsaß.

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