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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1975/0030
Es folgt sodann eine Rubrik „Freiheit der Küchlinsburg" mit Bestimmungen
über die Erhaltung des Burgfriedens. Auch aus ihnen spricht, trotz der vielgerühmten
Unabhängigkeit von der Stadt, eine eigenartige Verflechtung mit ihr. Wie
sonst könnte man sich in der Küchlinsburg um den Wachtdienst der Stadt kümmern
, wenn nicht aus Sorge um die eigene Sicherheit? Gemeinsame Nutzung von
Wald und Weide bestand auch mit der Vogtei Stahlhof, einer zu Anfang des 16.
Jahrhunderts aus dem Bereich von Waldkirch herausgerissenen Gemeinde unter
schwarzenber2ischer Herrschaft.

gretljett £üd)ltn$burg

betreffenb

„Diefe Ijernadjgefdjriebenen 2IrtifeI [ollen allen benen, \o bie greiljeit ber 93urg
allster ob SBalbfirdj begehren, oorgeljatten unb gefragt werben, unb toetdjer ober
roeldje unter foldjen Slrtifeln einen ober meljr befennt, foll bte grei^eit nidjt gegeben,
nodj (fte) in bie 93urg eingeladen toerben.

ÜTCämlidj anfangs, ob er ein äJtörber, Äirdjenbredjer (Slbtrünniger), ein Äetjer ober
Verräter.

Stent ob er einen Sluflauf ober SInfdjtag toiber bie £>errfdjaft ober Dbrigfeit
Sdjtoaräenberg gemalt Ijabe,

Stent ob er ein Xotfdjtäger, \o ben Xotfdjtag mit bebautem 2Jtut oorfätjlidj ooll-
bradjt (Ijat), alfo, bafc berfelbe begangene Xotfdjtag für einen 2Jtorb redjtlidj* erfannt
toirb,

Stent ob er nidjt ein Xotfdjtäger (fei), ber ben Xotfdjtag an getoeiljten Stätten unb
Drten oollbradjt,

Stent ob er nidjt mit ©efaljr (£>interti[t) ober mit oorbebadjtem 9Wut (muttoillig)
[yeuer 3U Sdjaben angelegt ober gelben 93ranb getan Ijabe.

Stern ob er nidjt unterftanben ber Stabt SBalbfirdj Sßädjter bei Dladjt ober Xag auf
ben Xürmen, Xoren ober äJtauem oon iljrer 2Batf)t mit ©etoatt 3U trügen ober 3U
fdjäbigen begehrt."

Siegelau

Seit 1341 gehörte ein Teil von Siegelau zur Küchlinsburg. Im Urbar von 1567
sind 21 Lehensgüter aufgeführt. Von deren Inhabern waren 13 dem Herrn der
Küchlinsburg dritteilig und fallbar, d. h. wenn das Lehen den Besitzer wechselte,
hatte der Herr ein Drittel des Kaufpreises, den Wert der fahrenden Habe abgezogen
, zu beanspruchen. Diese Abgabe wurde später auf 5 °/o ermäßigt. Beim Todesfall
mußten die Hinterbliebenen das beste Stück Vieh oder, wenn kein Vieh
vorhanden, das beste Häs (Gewand) abgeben. 8 Lehensträger waren zu Frondiensten
verpflichtet. Die jährlichen Abgaben bestanden in Geld, Hafer und Hühnern
. Auffallenderweise wird keine andere Getreideart verlangt, dies ganz einfach
deswegen, weil die kargen Böden des gebirgigen Tales keinen anderen Anbau zuließen
. In der Güterbeschreibung kommen nur wenig Gewannamen vor. Gescheid,
Musbach und Hinterer Eichwald sind noch gebräuchliche Bezeichnungen. Barfüßer-

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