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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1975/0041
Was und welches Studienziel er erreichte, wissen wir nicht. Mit einem Mal kreuzte
er wieder in Waldkirch auf und erschien am 1. September 1653 als Fähnrich des
Waldkircher Landfahnens118.

Die Küchlinsburg kam bei der Zerstörung der Stadt Waldkirch durch die Weimarer
am 28. Juli 1638 glimpflich davon. Doch das Unheil traf sie schon im nächsten
Jahr. Frau Clara Eva von Reinach hatte 1639 ihren Verwalter Bartie Widlin
angewiesen, die Hälfte des von Mathis Herr, dem Vogt von Kollnau, bei ihr gekauften
Hanfes in der Burg aufzumachen und zu Werg verarbeiten zu lassen. Beim
Kauf hatte ihr Vogt Herr als Haftgeld einen Dukaten in die Hand gedrückt.
Einige Zeit danach ging der Kollnauer Vogt zur Verkäuferin um von ihr die Herausgabe
des Hanfes zu erbitten. Frau von Reinach schickte ihn fort und befahl
ihm in einer Stunde wiederzukommen, sie wolle ihm wegen des Hanfes ein Schreiben
an die Witwe des Spitalmüllers Martin Herbst mitgeben. Als der Vogt nach
der vereinbarten Zeit zurückkam, erhielt er zwar ein Schreiben, dieses war aber zu
seinem Erstaunen nicht an die Spitalmüllerin, sondern an Bartie Widlin gerichtet.
In Waldkirch angekommen, begab sich Vogt Herr sofort zum Schloßverwalter,
fand ihn jedoch krank zu Bett liegen. Doch Widlin wußte genau Bescheid, was die
edle Frau vorhatte. Als Widlin den Vogt wissen ließ, daß er auf Anordnung der
Frau von Reinach ihm den Hanf nicht hatte ausliefern dürfen, merkte er, daß er
von ihr zum Narren gehalten wurde. Gründe dafür wurden allem Vernehmen
nach nicht genannt. Widlin sagte, daß die Verkäuferin vom Handel zurückgetreten
sei und ihn schon vor einiger Zeit beauftragt habe, dem Vogt Herr das Handgeld
zurückzugeben. Wer hätte gewagt sich gegen die Falschheit der Schloßherrin aufzulehnen
?

Wenige Zeit später starb Bartie Widlin. Seine Frau Sybille verließ die Burg, um
ihren an der Pest erkrankten Vater zu pflegen. Sie war, altem Brauch nach, gerade
dabei den Priester mit dem Sterbesakrament von der Kirche zum Haus des Kranken
zu begleiten, als droben im Schloß die Werkleute daran gingen den Hanf zu
dörren. Durch die Unvorsichtigkeit einer Magd fing der Hanf Feuer, das sich rasch
ausbreitete und die Burg in Schutt und Asche legte. Frau von Reinach war natürlich
empört darüber, daß ihr durch Leichtsinn ein solcher Verlust entstanden war.
Sie sparte nicht mit Vorwürfen andern gegenüber. Dabei traf sie eine schwere
Mitschuld, denn, hätte sie den Kauf gehalten, so wäre der Hanf schon lange aus
dem Schloß abgeführt gewesen. Das wollte sie aber nicht einsehen. Sie suchte einen
Sündenbock. Daß bei der Magd nichts zu holen war, leuchtete ihr ein. Also lenkte
sie ihren Kroll auf einen, der sich nicht mehr wehren konnte, auf den verstorbenen
Schloßverwalter. Diesen beschuldigte sie, den Hanfkauf hintertrieben zu haben.
Wer wollte prüfen, ob dieser Vorwurf berechtigt war? Schnurstracks lief Frau von
Reinach zu Oberst Kanoffski, dem schwedischen Kommandanten von Freiburg,
und ließ von ihm 3Va Juchert Acker aus dem Nachlaß des Bartie Widlin mit Arrest
belegen. Der österreichische Obervogt von Waldkirch, Hans Werner Äscher von
Binningen, erfuhr von diesem unerhörten Vorgang und frug Frau von Reinach, ob
sie ihre Handlungsweise mit gutem Gewissen verantworten könne. Ungerührt soll

118 StAW VIII/173 S. 239 f.

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