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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1975/0044
200 fl. herabgesetzt130. Von einer Forderung der Stadt Waldkirch ist bei der Vergleichsverhandlung
nicht die Rede. Die verbliebenen Schuldsummen übernahm der
neue Schloßbesitzer. Das Heiliggeistspital von Freiburg war zwar bei den Verhandlungen
vertreten, sein Deputierter hatte jedoch die Sitzung vorzeitig verlassen.
Hug erklärte sich auch in diesem Falle zur Übernahme der Forderung bereit, wenn
es den Vermittlern gelingen würde, das Spital zu einem Abstrich an den 500 fl. zu
bewegen.

Nachdem somit alle Ansprüche der Gläubiger befriedigt waren, verzichtete auch
Itel Jos von Reinach seinerseits auf alle Ansprüche an seinem bisherigen Besitz. Er
war heilfroh seine Schulden los zu sein und Johann Ulrich Hug glücklich darüber,
nunmehr, zu dem ihm 1669 vom St. Margarethenstift verliehenen Lehen des Wasserschlosses
Winterbach im unteren Glottertal, auch Herr der Küchlinsburg zu
sein131. Itel Jos von Reinach starb 1673 auf der Durchreise in Waldkirch132.

Daß die Küchlinsburg durch den Brand nicht völlig zerstört war, geht aus einer
Zeugenaussage im Gerichtsprotokoll der Herrschaften Kastel- und Schwarzenberg
hervor. Ein Liebespaar hatte sich an einem geeigneten Plätzlein eingenistet und
wurde vom Zeugen dort angetroffen. Peinlich nur, daß es ausgerechnet die verheiratete
Tochter des Stiftsschaffners Ströhn war, die 1669 mit „aufgeschnürtem offenen
Busen und dem Rosenkranz in der Hand" in Gesellschaft eines geistlichen
Herrn angetroffen wurde133.

Nach dem Tode ihres Vaters trat Ida Barbara Hug geborene Zeller dessen Lehen
in Buchholz an. Johann Ulrich Hug starb um 1679.

Adam Franz Wilhelm von Stotzingen

Ida Barbara Zeller ging am 30. September 1681 mit Adam Franz Wilhelm von
Stotzingen, Herr zu Heudorf und Hofen, eine zweite Ehe ein. Was jedoch die Eheleute
von Stotzingen bewog, nach kurzer Zeit den Küchlinsburger Besitz sowohl,
wie auch das stiftische Lehen Winterbach abzustoßen, läßt sich aus den allgemein
gehaltenen Worten in der Verkaufsurkunde nicht eindeutig bestimmen. Wahrscheinlich
aber wurden von Mitgliedern der Familie des verstorbenen Johann Ulrich
Hug Ansprüche aus dessen Erbe geltend gemacht, die zu befriedigen die Stot-

130 Itel Jos. Reinadi hatte, unbekannt wann, von der Gemeinde Buchholz 1000 fl. entliehen. Nach seinem
Tod forderte die Gemeinde ihr Guthaben und ließ 1655 durch Vermittlung von Dr. Philipp Sommer
vogel auf die Reinachsche Hinterlassenschaft einen Arrest legen. Nach langen Verhandlungen, welche der
Buchholzer Gemeindekasse erhebliche Zehrkosten abverlangten, kam 1662 mit den Reinachischen Erben ein
Vergleich zustande. Die Kapitalschuld wurde dabet auf 300 fl. festgesetzt und vereinbart, daß diese in
jährlichen Raten von 50 fl. sollten abgetragen werden. 1665 wurden erstmals 50 fl. erlegt und dann erst
wieder 1668 25 fl. So entstand die im Vergleich von 1670 genannte Schuldsumme von 225 fl. Hug hatte
es mit der Bezahlung der Restschuld nicht eilig. Erst nach seinem Tod ließ seine Witwe durch den
Waldkircher Ratschreiber im Jahre 1679 45 fl. auszahlen und im Jahre 1680/81 weitere 45 fl. Wegen der
noch übrigen 110 fl. erklärte die Waldvögtin nur noch 90 fl. zahlen zu wollen, zu mehr sei sie nicht
verpflichtet. Diesen Rest erhielt sodann die Gemeinde Buchholz im Jahre 1685. (Rechnungen der Gemeinde
Buchholz im Gemeindearchiv Buchholz).

181 StAF Ritterständisches Archiv B XXVII, Priminstanz Nr. 3.

182 GLA 226/367.
138 GLA 61/13055.

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