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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1975/0047
sich mit Zuweisung des sogenannten Reinachischen Taglöhnerhäuschens unter die
städtische Gerichtsbarkeit einverstanden zu erklären139.

Der undichte Weiher verursachte stets neue Sorgen. Am 26. April 1790 äußerte
der Stadtrat und Stadtbaudirektor Anton Böhler, man solle den Weiher im Schlöß-
le mit einem Pfahlwerk in Ordnung bringen, weil er unten am Schlößle, bei dem
Stempfelhäusle, um ein namhaftes tiefer liegt als oben beim Einlauf des Wassers140.
An der Erhaltung bestand ein allgemeines Interesse, das noch stärker in Erscheinung
trat, als das Schlößle als Teil des Kollegiatstifts im Jahre 1806 im Wege der
Säkularisation an den Staat übergegangen war.

Dem Ende entgegen

Am 26. Oktober 1813 gab das Großherzogliche Domänenamt Waldkirch einen
Bericht, wonach der Dettenbach im vergangenen Sommer bei einem Hochwasser
viele Verheerungen angerichtet und die Mauer an dem Schlößlefeld auf eine Strecke
von 37 Schuh (= 11,10 m) derart unterspühlt habe, daß sie jeden Augenblick einzustürzen
drohe. Dies wäre bereits geschehen, wenn sie nicht mit zwei Balken abgestützt
worden wäre. Es wurde befürchtet, daß mit dem Sinken der Mauer auch das
Burgtor herausfallen würde. Wegen des weggeschwemmten Bodens könnte es hernach
nicht mehr an der bisherigen Stelle angebracht werden. Baudirektor Arnold
empfahl nach einer Augenscheinnahme, den Weiher als Löschwasserteich herzustellen
, wobei allerdings die Umfassungsmauer repariert werden müßte. Auch „das
Schlößle", womit er wohl das vom Propst seiner Zeit erstellte Gartenhäusle meinte,
müsse noch in diesem Spätjahr umgedeckt werden, um größeren Schaden zu vermeiden141
. Der Staat, als neuer Eigentumsherr, wußte mit diesem, wie mit vielem
anderen Zuwachs nichts anzufangen und wollte demzufolge auch nichts dafür aufwenden
. Völlig anders verhielt sich das Interesse der Stadt. Ihr sowohl, als der 1815
im ehemaligen Propsteigebäude eingerichteten Baumwollspinnerei der Gebr. Kap-
ferer, lag sehr an der Erhaltung des Wasserbehälters. Die Stadt wollte deshalb das
Anwesen erwerben. Der Staat war damit einverstanden und ließ es versteigern.
Das erreichte Gebot entsprach jedoch nicht den Vorstellungen, denn auch die Gebr.
Kapferer scheuten sich vor der Verpflichtung, die Mauern künftig unterhalten zu
müssen142. Da der Stadt Waldkirch wegen des für den Feuerschutz wichtigen Löschwasserteichs
an einem Erwerb sehr gelegen war, unterbreitete sie der Großherzoglichen
Domänenverwaltung am 13. Oktober 1827 den Vorschlag, dieses im Staatsbesitz
befindliche Areal gegen ein für die Abrundung des domäneeigenen Besitzes
geeignetes städtisches Grundstück zu tauschen. Sie dachte dabei an das frühere
Judenkirchhöfle, welches an die staatseigenen Oberfelder anschloß. Als Ausgleich
für die fehlende Tauschfläche bot die Stadt eine an die herrschaftliche Fischermatte
anschließende Wiese. Der Tauschvertrag wurde im Oktober 1831 abgeschlossen.

139 StAW IV/1/1294.

140 GLA 226/584.

141 GLA 391/40422.

142 GLA 391/40342.

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