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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1975/0053
Anfang des 13. Jahrhunderts, als Nachrichten überhaupt erst einsetzen, ritterliche
Familien wie die Herren von Falkenstein und die Herren von Tengen im Lehensbesitz
des Gebiets von Oberried bis hinauf an den Feldberg und Schauinsland. Hier
hatten offenbar die Zähringer die Abtei zum Verzicht gegen eine nominelle Lehenshoheit
, die wenig mehr einbrachte, genötigt. Nach dem Ausgang der Zähringer
(1218) erhielt St. Gallen die Verfügung über das Gebiet von Oberried, das auch
St. Wilhelm und Hofsgrund umfaßte, zurück und übergab es im Jahre 1237 den
Cistercienserinnen von Günterstal, von denen es kurze Zeit später die Wilhemiten
von Freiburg übernahmen. 1317 erinnerte nur noch ein Wachszins, den die Schnew-
lin von Gütern und Wäldern in Oberried, Vörlinsbach und Geroldstal an St. Gallen
bezahlten, an die frühere Grundherrschaft der Abtei in diesen Orten. Als letzten
Rest ihrer Herrschaft im Zartener Becken hatte das Stift bereits im Jahre 1297
deren Mittelpunkt, den Dinghof und die Pfarrkirche in Kirchzarten, an das Johan-
niterhaus in Freiburg verkauft.

In eine gewisse Konkurrenzstellung zu St. Gallen gelangte seit dem 12. Jahrhundert
die von den Zähringern gegründete Abtei St. Peter im Schwarzwald. Die
von den Zähringern abhängigen Herren von Buchheim und von Blankenberg
machten an St. Peter Zuwendungen von Gütern in Oberried, offenbar ebenfalls
frühere Lehen von St. Gallen. Auch Günterstal und Horben, die kirchlich beide zu
Merzhausen gehörten, waren in sanktgallischem Besitz, bis St. Peter sich im 12.
Jahrhundert hier festsetzte. Auf der Nordseite der Zartener Mark war der Zehnt
zu Burg ein Erblehen der Herren von Falkenstein aus dem Besitz von St. Gallen.
Die Vermutung liegt nahe, daß sanktgallische Rechte oder Ansprüche vom Kirch-
zartener Tal aus ursprünglich bis an die Wasserscheide (Schneeschleife) gegen die
Glotter gingen, wo später die Zähringer, ohne sanktgallische Vorausgänge zur
Kenntnis zu nehmen, ihr Hauskloster ansiedelten.

Ungefähr gleichzeitig mit dem Rückzug aus dem Zartener Becken und seinen
Seitentälern ging die Schrumpfung des Besitzes im Gebiet des Hexentals vor
sich. Die Familie Schnewlin Bernlapp erwarb spätestens in der zweiten Hälfte des
13. Jahrhunderts die Vogtei über den Dinghof in Wittnau, dessen Zubehör unter
der sanktgallischen Verwaltung auch die Dörfer von Bollschweil bis Merzhausen
waren. Von Hoheitsrechten der Abtei ist seither nicht mehr die Rede. Der Dinghof
erscheint später als österreichisches Lehen (1444). Wann er dies wurde, ist unbekannt
, doch hängt der Vorgang wahrscheinlich mit der Übergabe der Stadt Freiburg
an die Habsburger (1368), der die Freiburger Geschlechter mit ihren Herrschaften
sich anschlössen, zusammen. Nur in den besonderen Rechten der Gotteshausleute
von St. Gallen, vornehmlich aus Ebringen; und später der Gemeinden
Ebringen, Biezighofen und Sölden, in den Waldgebieten am Gersthalm und Kaltwasser
hat sich eine Spur der einstigen Grundobrigkeit des Stifts bis in spätere Zeit
erhalten.

Wie bereits ausgeführt, erscheint seit 1250 Ebringen als Sitz der St. Galler Prop-
stei. Aus der Folgezeit gibt es Listen von Einkünften derselben, die teils nach
Ebringen, teils nach Norsingen geliefert wurden. Die Pröpste waren von diesen
Orten häufig abwesend, der vorwaltende Einfluß fiel mehr und mehr den Schutzvögten
zu, die u. a. das Recht des militärischen Aufgebots ausübten. Mit diesen, den

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