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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1975/0117
Ilse Juliane Miscoll-Reckert, Kloster Petershausen als bischöflich-konstanzisches Eigenkloster
. Studien über das Verhältnis zu Bischof, Adel und Reform vom 10. bis 12. Jahrhundert
. (Forschungen zur oberrheinischen Landesgeschichte, Band XXIV). Verlag
Karl Albert, Freiburg/München 1973. 252 Seiten.

Die Bischöfe des fränkischen Reiches strebten im 10. Jahrhundert nach dem Erwerb von
Eigenklöstern, einerseits um ihren geistigen und geistlichen Einfluß zu steigern, andererseits
um ihre wirtschaftliche und politische Macht zu stärken. Konstanz, das Bistum mit
dem umfangreichsten Sprengel, das seit der Karolingerzeit ein enges Zusammengehen mit
den beiden mächtigen benachbarten Reichsklöstern Reichenau und St. Gallen gesucht hatte,
beschritt diesen Weg erst gegen Ende des 10. Jahrhunderts: 983 gründete Bischob Gebhard
IL aus dem Geschlecht der Udalrichinger vor den Toren von Konstanz auf der rechten
Rheinseite das Kloster Petershausen. 1973 erschien eine Freiburger Dissertation von
Ilse Miscoll-Reckert über Petershausens Stellung als bischöfliches Eigenkloster während
seiner frühen Geschichte vom 10. Jahrhundert bis zur Stauferzeit. Das Thema wurde von
Professor Tellenbach angeregt; die Fertigstellung der Arbeit betreute nach Teilenbachs
Überwechseln von der Universität Freiburg an das Deutsche Historische Intitut in Rom
Professor Fleckenstein.

Die Verfasserin geht zunächst auf die politische Situation der Gründungszeit, dann auf
die Gründungsvorgänge ein: Bischof Gebhard stattete Petershausen reichlich mit Gütern
aus, die sich über das Gebiet von der Iiier zur Baar, vom Argen- zum Klettgau und linksrheinisch
vom Thurgau bis in das Schweizer Rheintal erstreckten. Um die Eigentumsrechte
für die Zukunft dem Bistum und nicht seiner Familie zu sichern ,beteiligte er das Domkapitel
am Gründungsakt und an der Tradierung von Gütern an das Kloster. Nach Gebhards
Tod 995 bis über die Mitte des 11. Jahrhunderts hinaus blieb die Macht des Bischofs
über Petershausen bestehen: Die Nutzung der wirtschaftlichen Kräfte des Klosters, die
bestimmende Mitwirkung bei Güterveräußerungen und Eingriffe in die inneren Geschicke
der Mönchsgemeinschaft wie Bestellung und Absetzung des Abtes machen dies deutlich. Die
Gegenleistung des bischöflichen Kirchenherrn bestand in der Gewähr eines wirksamen
Schutzes vor weltlichen Ubergriffen.

Seit der Mitte des 11. Jahrhunderts treten die Beziehungen des Bischofs und der Bischofskirche
zu ihrem Kloster zurück hinter die Verbindungen des Klosters mit seiner
adeligen Umwelt, insbesondere mit der Familie des Klostergründers und deren Nachkommen
. Nur der Gründerbischof und Angehörige seines Hauses fanden in Petershausen ihre
Grablege, keine weiteren Konstanzer Bischöfe. Die Untersuchungsergebnisse legen es nahe,
im 11. Jahrhundert, als die Beziehungen Petershausens zum Adel die zum eigentlichen
Klosterherren, dem Bischof, überdeckten, rechtlich zwar von einem bischöflichen Eigenkloster
zu sprechen, faktisch jedoch ebenso von einem Familien- oder Adelskloster.

Daß die Stellung des Bischofs als Eigenklosterherr trotzdem wirksam blieb, erwies sich
in der Reform der Petershauser Mönchsgemeinschaft, die Bischof Gebhard III. in tatkräftiger
Anwendung legitimer Befugnisse durchführte. Gebhard III., ein Angehöriger des
Hauses Zähringen und ehemaliger Hirsauer Konventuale, im Investiturstreit Parteigänger
des Papstes, nahm umfangreiche personelle Veränderungen vor, um ein neues mönchisches
Ideal zu verwirklichen. Das Kloster erlebte nun eine Blütezeit, die sich in sprunghaftem
Anwachsen der Konventstärke, in reger Bautätigkeit und in der Intensivierung der Liturgie
erwies. Eine zweite Schenkungswelle verbesserte gleichzeitig die wirtschaftliche Lage.
Im 13. Jahrhundert endete Petershausens Dasein als bischöfliches Eigenkloster. Im Rahmen
des staufischen Interesses an Süddeutschland, nicht in der Folge der Reform, wurde es
Reichskloster. Dieser Vorgang wurde 1255 als endgültig angesehen. Für das Kloster wirkte

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