Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
94/95.1976/77
Seite: 176
(PDF, 57 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1976-77/0182
die unannehmlichen Bedingnissen der Vorausbezahlung dieses Hausers" könnten
ihn zudem nötigen, „alle Schreinerarbeithen ohne Schnizwerke und Verziehrungen
zu Versenden", eine Gefahr, aus der „größter Nachstand erwachsen" müßte, weil
die „ländlichen Kundschaften" gerne bei Schreinern bestellen, die neben dem „Holzwerk
zugleich die Bildhauerarbeith in eben den Accord" einschließen. Und noch
ein wichtiger Punkt Trudpert Walters: „Fände ich mit harter Mühe zuweilen einen
hießigen Bildhauer, der zu meinem Akkord sich bequemte, so muß ich ganz richtig
das doppelte zahlen, als ich die Arbeith mit meinem Gesellen liefern könnte."

„Wenn es schon die Sorgfalt der Obrigkeit fordert, Künstler zu begünstigen", so
müsse er, Trudpert Walter, darauf hinweisen, daß „Fast bey den meisten mechanischen
Handwerken der stufenweis steigende Fleiss, und der immer höher getriebene
Geschmack Veränderungen verursachte, die den Besitz fast einer jeden Profession
erweitern, oder enger einschränken. Dieß sind Eroberungen, welche eine Profession
über die andere macht. Unsere Schreinerprofession hatte eben dergleichen
Ereignisse. Ehemals war nur ihre Sache rohes, unverziertes Holzwerke zu verfertigen
, sie diente pur der Nothwendigkeit, ohne sich um viele Verziehrungen zu besorgen
; und da konnte Schreiner und Bildschnitzler ohnmöglich in Zerfall gerathen.
Aber ein sich von Tag zu Tag mehr entwickelnder Fleiss und verfeinerter Geschmack
verfielen auf mannigfaltige Verschönerungen und dem Auge angenehme
Ausziehrungen. Ich werd es nicht erst beweisen müßen, wenn ich sage, daß heüt
sowohl in antique als moderner Arbeit der Schreiner Zierrathen und andre Dinge
verfertige, die ehemals unstrittig ein Werk des Bildhauers waren, und durch seine
Hände gehen mußten. Dieß ist eine der obenerwähnten Eroberungen." Demgegenüber
sind „freylich die Eroberungen und Ausdehnungen, die eben dieser mein Gegner
der Hauser macht, vielleicht nicht von dieser Gattung, daß sie könnten aus
eben erwähnten Gründen von widerrechtlichen Eingriffen lösgesprochen werden.
Hausers Beruf ist die Bildhauerkunst: Aber er verguldet, faßt, streicht an: sogar
läßt er sich von seiner freyen Kunst bis auf unser Schreinerhandwerk herab, und
lieferte auf Ebringen Schreinerarbeith."

Trudpert Walter wunderte sich im übrigen sehr, „daß dieser Hauser ganze Wägen
voll Schnitzwerke, Bildnisse und Kirchenverziehrungen von auswärtigen Orten
in die Stadt denen Dominikanern und Augustinern konnte vor einigen Jahren zuführen
sehen47, ohne darüber klagbar oder eifersüchtig zu werden: Und nun da
ich aus der Stadt über Land einiges Schnizwerke versende, er so sehr auf ausschließende
Rechte pochet."

Dem Antrag des Schreinermeisters, ihm „den beklagten Gesellen ferner gnädig
zu belassen", widersprachen die beiden damals in Freiburg aktiven Bildhauer sofort
in einer Weise, die erkennen läßt, daß Trudpert Walter die Vorkommnisse
nicht immer korrekt beschrieben und interpretiert hatte. „Joseph Hörr bildhauer
und burger der Universitaet" und „Xavery Hauser Bild Hauer und burger da
hierr" reichten dem Magistrat am 14. Dezember 1778 folgende Gegendarstellung
ein: „Pro lmo daß Kläger Walter in seiner Schrift nur den Haußer allein zu seinem
Zihl eines unruhigen Kopfes, und die übrige bildhauern nichts entgegen hätten, anArbeiten
des Klosterbildhauers Matthias Faller, St. Peter/St. Märgen.

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