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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
94/95.1976/77
Seite: 245
(PDF, 57 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1976-77/0251
umso mehr gefordert werden, „als auf allen Universitäten dieses Lehrfach vollkommen
eingerichtet ist".21

Seit 1786/87 sieht der Lehrplan für das 5. Studienjahr vor: „In diesem Jahr können
die Hörer der Arzneikunde und jene der höheren Chirurgie in dem Gebährhause
die Ausübung der Geburtshilfe lernen, . . .".

Für die folgenden Jahre sind einige Dokumente erhalten, die das Hebammenwesen
dieser Zeit beleuchten. Unter dem 28. 10. 1772 gebieten die Bestimmungen
des Hebammenmeisters Johann Peter Frank, daß die Hebamme ein Tagebuch führen
solle, sie das Zungenbändchen nicht lösen dürfe und daß sie uneheliche Geburten
, Abtreibungen und Mißbildungen sofort melden müsse. Die staatliche Beeinflussung
der Hebammentätigkeit nimmt immer eingreifendere Formen an, am 3. 5.
1787 bestimmt ein Zirkular, daß Judenkinder auf keinen Fall getauft werden dürfen
.22 Eine „Instruction für die Hebamme" aus dem Jahre 1793 endlich bringt in
§ III nochmals eine Zusammenfassung der Pflichten (Übertragung): „Eine obrig-
keitlich-Bestätigte Hebamme hat sich eines ehrbaren und christlichen, in Sonderheit
aber auch, weil sie zu allen Stunden bei Tag und Nacht hilfreiche Hand zu reichen
bereit sein muß, eines nüchternen Lebens zu befleissigen, und sich bei den Kreißenden
(„Kindbetterinnen") mit Wein oder starken Getränken nicht zu übernehmen,
da an ihren Amt-Obliegenheiten und dessen Besorgung (mehreren teils) zweier
Menschenleben und Gesundheit, mithin an ihrer diesfälligen Verwahrlosung die
schwerste Verbindlichkeit ihres eigenen Gewissens hängt".23

Wir wenden uns nun einer Persönlichkeit zu, die zunächst als Assistent Mederer's
aufgetreten und später seine Vertretung übernahm. Es ist Veit Karl.24 Am 25. 1.
1790 übernimmt er als Assistent Mederers die Übungen in chirurgischer Operationsund
Verbandslehre sowie den geburtshilflichen Kurs. Als Mederer, der inzwischen
(1786) geadelt worden war (Mederer von Wuthwehr), am 13. 2. 1795 zum Oberstfeldarzt
sämtlicher österreichischer Armeen ernannt wurde, übernahm Veit Karl
für I V2 Jahre die Vertretung der Kanzel für Chirurgie und Geburtshilfe. Im Vorlesungs
-Verzeichnis 1795/96 „suppliziert (er) Geburtshilfe von 8 bis 9 Uhr". Veit
Karl ist mit der Konstruktion einer geburtshilflichen Zange hervorgetreten. Dabei
muß jedoch berücksichtigt werden, daß - nachdem der Forceps 1723 sozusagen ein
„öffentliches Instrument" geworden war - eine Fülle von Modellen bekannt waren
, die sich offensichtlich als nicht sonderlich brauchbar erwiesen hatten. Karl modifizierte
das Zangenschloß und glaubte, nun ein brauchbares Modell entwickelt zu
haben. 1807 jedoch wird es als „Modell für ein Kabinett" abgelehnt. Verbittert
darüber schreibt Karl 1811 eine Verteidigungsschrift („Eine neue Geburts-Zange
erfunden und der Prüfung der Sachverständigen vorgelegt." (Freiburg 1811).

Als Kreisoberhebarzt hatte er für die Hebammen-Visitationen zu sorgen. Aus
der Zeit nach 1810 ist ein Bericht von ihm bekannt, in dem er strenge Strafen für
unentschuldigtes Fehlen der Hebammen bei Visitationen verhängt.25 Der Hebammen
-Unterricht wird ständig weiter verbessert. Schon um 1780 wurde das
Phantom in den Hebammenunterricht eingeführt. Die Hebammen wurden nun
unterrichtet an Leichen, Phantomen und Dirnen (die dafür bezahlt wurden).

Im kurfürstlich-badischen Land führte die Entwicklung zur Einrichtung von
Hebammen-Schulen zunächst in Mannheim im Jahre 1766. Die Anstalt mußte je-

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