Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
94/95.1976/77
Seite: 271
(PDF, 57 MB)
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II. Ausgaben

A 1: Jährliche Zinsen (vgl. E 18)

Die Gruppe der Ausgaben wird eröffnet mit einem Uberblick über die Belastungen
, die der Stadt im Zusammenhang mit der Aufnahme von Kapital und dem
Kauf von Immobilien entstanden sind. Die Gliederung erfolgt infolgedessen nach
a) jährlich fälligen Zinsen laut Ausweis des Zinsbuches, b) Leibgeding (mit dem
Zusatz: „davon dieses Jahr abgestorben"), c) Ausgaben im Zusammenhang mit
dem Erwerb von Häusern und Gütern durch die Stadt, d) effektiv bezahlt von „ob-
geschriebenen Zinsen".

Zu a) Die jährlich fälligen Zinsen haben eine stark steigende Tendenz: 2394 (I),
2320 (II), 4610 (III), 5655 Pfund (IV). Legt man 5 °/o zugrunde, so würde der
letzten Summe eine Schuld von etwa 113 000, bei 4 °/o von etwa 141000 Pfund
entsprechen, d. h. das 42- bis 53fache der Gesamteinnahmen desselben Jahres! Mißt
man das Soll an Zinsen jeweils an den Gesamteinnahmen (also einschließlich aufgenommenen
Hauptgutes und des Barüberschusses vom Vorjahr), so ergeben sich folgende
Werte: I 10,5 %>, II 7,4 °/o III, 5 °/o, IV 209 °/o.62 Angesichts dieser Zahlen
wird deutlich, daß die Stadt sich gegen Kriegsende einem schier unüberwindbaren
Schuldenberg gegenübersah. Die Regelung dieser Schuld führte zu jahrelangen Rechnungen
und Verhandlungen, zu Verbitterung seitens der Gläubiger über vermeintliches
und wirkliches Unrecht.63

Zu b) und c) Die Belastung durch Leibgedinge (I, II: 9/4/-) sowie infolge des
Erwerbs von Immobilien (I, II: 9/9/8, III 9/9/5, IV 14/-/-plus 57/10/10 für eine
Papiermühle) ist unwesentlich.

Zu d) Schließlich werden die effektiv von der Stadt geleisteten Zinszahlungen,
die in die Gesamtausgaben eingehen, vermerkt. Verglichen mit dem „Soll" beträgt
das „Ist" 78 °/o (I, II), 45,4 % (III), 0,1 % (IV). Bei der Beurteilung dieses Tatbestandes
wird man fragen müssen, ob es sich um Bringschulden seitens der Stadt oder
um Holschulden handelte. Wahrscheinlich kamen - wie in anderen Städten - beide
Fälle vor; Klarheit darüber könnten nur die jeweiligen Schuldbriefe geben. Andererseits
wird man die Differenz zwischen Ist und Soll als zinsloses Darlehen der
Gläubiger der Stadt gegenüber betrachten dürfen; deren Liquiditätsspielraum
wurde dadurch erweitert, zumal unabgerufene Zinsen offensichtlich nicht verzinst
wurden.

A 2: Gehälter

Die Bücher sprechen hier von „Dienstgeltt denen so Embter tragen" (Bürgerund
Obristmeister, Schultheiß und Statthalter, Amt-, Bau- und Holzherren, Stadt-
und Amtschreiber u. a.). Die Gliederung dieser Ausgabengruppe erfolgt nach Löhnen
, Rats- und Gerichtsschilling (letztere wurden 1647/48 offensichtlich nicht gezahlt
).

Die Gesamtsumme dieser Ausgaben steigt 1622/23 erheblich an (mehr als eine
Verdoppelung beim Rats-64, fast eine Verdreifachung beim Gerichtsschilling, ein Zuwachs
von etwa 66 %> bei den Gehältern). Dieser Anstieg dürfte mindestens mitbedingt
sein durch die Versuchung, die volle Kassen im allgemeinen für die darüber

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