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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
94/95.1976/77
Seite: 301
(PDF, 57 MB)
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setzt und ihm, da er dort keine Wohnung finden konnte, Kandern als Wohnort angewiesen
worden. Sein Vorschlag gehe nun dahin, Wippermann zwar noch nicht zu
pensionieren, ihn aber immerhin als Forstamtsgehilfen nach Mosbach zu beordern.

Nach dieser Sachlage war mit der schon Wippermann angedrohten dienstlichen
Rückstufung zu rechnen. Während Wippermann als Bezirksförster die gebräuchliche
Besoldung von jährlich 800 Gulden bezogen hatte, degradierte ihn jetzt das
Finanzministerium am 26. Februar 1838 zum Beiförster mit einer nur 500 Gulden
betragenden Entlohnung. Versuchsweise versetzte man ihn dann - nach einigem
Zögern - am 26. Mai 1838 in dieser Eigenschaft an das Forstamt Neckargemünd.
Die Bemühungen eines von Wippermann beauftragten Advokaten, eine Rehabilitierung
zu erreichen, blieben erfolglos. Die Forstbehörden sprachen dann am 13.
September 1839 eine Versetzung des Degradierten nach Schönau im Forstbezirk
Ziegelhausen bei Heidelberg aus.

Wippermann war aber nicht bereit, sich ohne weiteres mit der jetzigen beruflichen
Situation abzufinden. In einem vom 29. Januar 1841 von Schönau aus datierten
Schreiben an seine Vorgesetzten, suchte Wippermann die Vorwürfe gegen
seine frühere Waldkircher Tätigkeit auf den inzwischen seit 1838 pensionierten
Forstmeister von Blittersdorf in Emmendingen und dessen Anordnungen abzuwälzen
. Hierbei gab er zu bedenken, „daß der Forstbezirk Waldkirch während meiner
Verwaltung bei seiner Ausdehnung und Beschwerlichkeit eine Größe von mehr
denn 21 000 Morgen in sich faßte und deshalb, aber erst nach meiner Versetzung
nach Marzell, auf 17 000 Morgen vermindert wurde, weshalb Geschäftsrückstände
in diesem zu groß eingeteilten Bezirk unvermeidlich waren."

Da aber alle Bemühungen von Karl Friedrich Wippermann nichts fruchteten,
wieder die selbständige Leitung einer Bezirksforstei übertragen zu bekommen,
nahm er im Frühjahr 1844 gerne die Gelegenheit wahr, die der verwitweten Großherzogin
Stephanie gehörige standesherrliche Bezirksforstei Umkirch bei Freiburg
zu übernehmen. Seiner bei diesem Wechsel am 1. Juni 1844 ausgesprochenen Bitte,
ihm eine spätere Rückkehrmöglichkeit in den Staatsdienst zuzugestehen, wurde am
15. Juli 1844 mit der Einschränkung entsprochen, daß diese Rückkehr innerhalb
drei Jahren erfolge und er noch diensttauglich sei.

Als diese Frist abgelaufen war und er um eine Verlängerung derselben eingab,
lehnte ihm das Finanzministerium am 23. September 1847 diesen Wunsch ab. Wippermann
ließ sich jedoch hierdurch nicht abschrecken. Am 9. Juni 1848 schrieb er
von Umkirch aus an das Forstamt Freiburg ein neues Gesuch, in dem es u. a. hieß:
„Sollte mir dieses Gesuch abgeschlagen werden, so würde ich in die äußerst unangenehme
Lage versetzt sein, was ich bisher immer zu umgehen versuchte, ein Hohes
Staatsministerium oder Seine Königliche Hoheit den Großherzog untertänigst zu
bitten, die falschen Beschuldigungen der Großherzoglichen Visitationskommissare
wegen Devastation (d. h. Verwüstung) der Waldungen im Forstbezirk Waldkirch
gnädigst untersuchen zu lassen Da mir diese Beschuldigungen die Entlassung aus
dem Staatsdienst veranlaßten, was doch nicht durch mich ,sondern durch 2 Forstpraktikanten
unter dem Leiter des Großherzoglichen Forstamts Emmendingen,
Forstmeister Blittersdorf, geschehen ist, und bei einer Revisionsreise erst mehrere
Jahre später aufgenommen wurde, wo ich diesen Forstbezirk nicht mehr bekleidete,

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