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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1977/0028
Sinn der
Spareinrichtung

Dieses Schriftstück ist nicht
datiert und auch nicht
unterschrieben. Sein
Ursprung ist ebensowenig
klar wie seine Bestimmung.
Die Schrift läßt den
Schreiber im Stadtamt
vermuten.

nach Erkenntnis der löblichen Beurbarungsgesellschaft entweder
lediglich hinausbezahlt oder unter obrigkeitlicher Obsorge
anderswo angelegt werden soll.

Die Gründe, welche diesen Beschluß herbeiführten sind
folgende:

1. Sicherung des Nothpfennigs der Dienerschaft und der
armen Waisen.

2. Anweisung zu Häuslichkeit.

3. Sicherstellung der Dienstherrschaften, indem die
Dienstbothen durch ihren Sparpfennig eine Art von
Kaution leisten können. Endlich

4. die Beweislieferung von der Nützlichkeit und von der
Nothwendigkeit des ungestörten Fortbestandes einer
Beurbarungsgesellschaft.

Wenn auch bei den vorliegenden Fragen über die Errichtung
einer Sparkasse nach dem Augsburger Modelle die
löbliche Beurbarungsgesellschaft nicht darauf eingehen
mag, den Sparpfennig kreuzerweise anzunehmen, so ist
doch zu erwarten, daß sie die Veranstaltung beschließen
wird, daß die Einlagen von fünf Gulden (im Original unterstrichen
) angenommen werden sollen.

Wenn auch dieses letztere nicht beschlossen werden will,
so ist doch wenigstens zu erwarten, daß die Beurbarungsgesellschaft
sich bereit erklären wird, die zu einer Summe von
300 fl. gesammelten Sparpfennige anzunehmen, im Fall sich
eine patriotische Gesellschaft wie in Augsburg zur Errichtung
einer Sparkasse bilden wird."

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