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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1977/0053
Gruppen stellen bei weitem den überwiegenden Teil der Sparer.
Dabei müssen wir festhalten, daß ihre Quote vielleicht sogar noch
höher wäre, wenn der Herr Zunftmeister Schlosser eben nicht doch
zuweilen vergessen hätte, den Stand seines Kunden anzugeben. So
stecken denn sicherlich noch einige Sparer unter den „Sonstigen",
die ebenfalls in diese Kategorie gehören. Jedenfalls, die Analyse
paßt! Sie paßt in Sautiers Ideenwelt ebenso hinein wie in die Vorstellungen
, die die Sparkassengeschichte beherrschen - so könnte
man zumindest meinen, wenn man voller Befriedigung die Dienstboten
und Handwerksgesellen wiederfindet, auf die es die Satzungen
abgesehen haben.

Was aber ganz und gar nicht paßt, das sind einige andere Zahlen,
die Höhe der Guthaben nämlich. Finden wir doch zunächst einmal,
daß die durchschnittliche Höhe der Guthaben fast 100 fl. beträgt,
genau 96,6 fl., ein Betrag, der sich zumindest nicht ganz ärmlich
ausnimmt. Die Spitze der verschiedenen Gruppen halten die Angehörigen
des Gastgewerbes mit durchschnittlich 129 fl., ihnen
folgen die „Sonstigen Dienste" mit 105 fl. und schließlich die
„Häuslichen Dienste" mit immerhin noch 92 fl.

Daß man diese Summen „stattlich" nennen darf, zeigt sich deutlich
beim Vergleich mit bestimmten Maßstäben:

Der Geldlohn eines Dienstmädchens wird Ende der dreißiger
Jahre mit 30-40 fl. jährlich angegeben2. Das durchschnittliche
Guthaben der Dienstboten belief sich also auf mehr als zwei solcher
Jahreslöhne. Halten wir zunächst einmal nur dieses Faktum fest,
ohne uns darum zu kümmern, woher diese Ersparnisse stammten.
Eine weitere Vergleichsgröße können die Bezüge mittlerer und
niederer Beamter der Stadt Freiburg darstellen3.

Ein Kanzlist, der ungefähr in der Mitte der Beamtenhierarchie
stand, bezog jährlich 400 fl. Niedrigere Chargen, wie der „Rentamtsgehilfe
", brachten es nur auf 243 fl., der „Rentamtsbott"
bezog 219 fl. und der „Ratsdiener" gar nur 200 fl. Städtische
Förster verdienten 100-180 fl. Die niedrigsten Lehrergehälter
beliefen sich auf 130 fl., konnten allerdings ein Maximum von
600 fl. erreichen.

Das durchschnittliche Sparguthaben wird man also etwa auf die
Hälfte des Jahresgehaltes eines unteren Beamten taxieren dürfen,
wirklich ein stattlicher Batzen! Sein Gewicht wird noch ansehnlicher
, wenn man es an anderen Einkommen mißt:

Um 1825 verdiente ein Freiburger Handlanger beim Bau rd. 24

Hohe Guthaben
von Dienstboten

Einige Maßstäbe:
Löhne und Gehälter

Durchschnittliche
Sparguthaben

49


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