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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1977/0072
geräuchertes Schweinefleisch im Überfluß, Ganz- und Halbvögel
usw. ... Obst, Früchte und Hanf... Aale, Forellen, Karpfen...
Wildpret und Geflügel jeder Art, z.B. Rehe (das Stück zu 5 8 fl.),
Hasen (zu 48 kr. - 1 fl. 12 kr.), Wildenten (zu 1 fl. 12 kr.), Rebhühner
(zu 36 kr.), Schnepfen (zu 40 kr.)... Gänse (das Paar zu
1 fl. 30 kr.), Hühner (das Paar zu 1 fl.), Eier (das Duzend im
Sommer 7-8 kr., im Winter 18-24 kr.), Gemüse, Blumenkohl, Ar-
tischoken, auch Spargeln, die man nicht nur in Beeten, sondern
auch in den Weinbergen zieht, dürre Bohnen, Linsen, Erbsen (den
Sester zu 2 fl.), Erdäpfel (den Sester zu 10-15 kr.), Obst, vom geringsten
bis zum edelsten, sogar im Freien gezogene Südfrüchte,
wie Melonen, Feigen, Maulbeeren, Kastanien, Feld und Gartenblumen
, exotische Pflanzen usw."12

Neben diesen Wochenmärkten, die sich in ihrem Bild von dem
Markt der Gegenwart zu Füßen des Münsters nicht allzusehr unterscheiden
dürften, gab es gleichzeitig die „Fruchtmärkte" für den
Getreidehandel. Vieh und Holzmärkte kommen ergänzend hinzu,
um Freiburgs Rolle als Umschlagplatz für die gesamte Region zu
vervollständigen.

Geld und Seide

Bankgewerbe Zur Charakteristik Freiburgs als Handelszentrum gehört schließ-

und Warenhandel

lieh auch ein Blick auf das Bankgewerbe, und zwar um so mehr,
als dieses in seinen Anfängen häufig mit dem Handelsgeschäft verbunden
war. Auch in Freiburg verhielt es sich damit ähnlich. Dort
gab es um 1830 4 Privatbankhäuser: J. A. Krebs, Gebrüder Kap-
ferer, Franz Josef Sautier und Christian Mez. Sie alle haben den Ursprung
im Handelsgeschäft gemeinsam. So begann das Privatbankhaus
Krebs, dessen Gründungsdatum man entweder mit dem
Jahre 1683 oder aber 1721 angeben kann, dem Jahr nämlich, in
dem die lückenlose Erbfolge in der Familie der Inhaber einsetzte13,
als „wohlassortierte Handlung". Erste Ansätze zum Bankgeschäft
zeigten sich erst Ende des 18. Jahrhunderts, sie blieben jedoch mit
dem Warengeschäft beständig vermischt, und beide Sphären
gingen unablässig ineinander über. Noch 1834 galt:

„Das Geldgeschäft ist Annex des Warengeschäfts und der Verwaltung
von Familienvermögen fundiert auf die Vertrauenswürdigkeit
der Firma."14

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