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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1977/0095
Das war natürlich richtig, aber auch wieder nicht, denn die „Individuen
", die die Sparkasse führten, arbeiteten ja nicht unentgeltlich
, sondern wurden von der Beurbarungsgesellschaft bezahlt und
erledigten die Sparkassengeschäfte während ihrer Dienstzeit. Im
übrigen aber konnten die Herren von der Beurbarung nicht bestreiten
, daß die Sparkasse eigentlich recht gute Geschäfte machte.
Allenfalls wandten sie ein, daß diese frühe Blüte nicht lange andauern
werde, ein Pessimismus freilich, der irgendwie zweckgebunden
klingt. Trotzdem, so schwach die Argumente auch
scheinen mögen, der erste Angriff konnte abgeschlagen werden,
und die Sparkasse blieb bei ihren 3%.

Sechs Jahre später lebte die Frage dann erneut auf, und wieder
ergaben sich dieselben Positionen: die Aufsichtsbehörde verlangte
die Zinserhöhung mit der Begründung, daß die Gewinne dafür den
nötigen Spielraum hergaben, und die Beurbarungskommission verteidigte
eben diese Gewinne. Dieses Mal verschanzte sie sich allerdings
nicht nur hinter Argumenten, sondern sagte ganz ungeniert,
daß sie diese Gewinne für notwendig und legitim und sich selbst für
sehr wohl berechtigt halte, den „Uiberschuß" einzustreichen11:

„Auch die Beurbarungsgesellschaft, welche durch ihre Beamte
die Rechnungen und sämtliche Geschäfte der Sparkasse bisher un-
entgeldlich besorgen ließ, nimmt auch mit vollem Recht den Uiberschuß
zum Besten der Beurbarungskasse in Anspruch, da sie obge-
sagt die Garantie für die Einlagen leisten und ihre Beamten besolden
muß."

Wieder blieb die Angelegenheit unentschieden. Dieses Mal
waren es die Streitigkeiten mit dem Gemeinderat, mit denen man
die Anregungen der Behörde abwimmeln konnte:

„Um die Frage wegen höherer als dreiprozentiger Verzinsung zu
beantworten, wolle der Zeitpunkt abgewartet werden, wo die Anstände
über die Eigenschaft und Verwaltung des Beurbarungs-Vermögens
durch Vergleich oder im Wege Rechtens beendigt sind."12

In dem Statutenstreit der vierziger Jahre spitzte sich dann die
Zinsfrage zu. Die staatlichen Stellen verlangten sehr bestimmt eine
Erhöhung auf mindestens 3 V3%13, und wie immer bisher erhob
die Beurbarung Einwände14. Flugs rechnete sie aus, daß sich das
ganze Sparkassengeschäft bei diesem Satz nicht mehr rentiere, denn
bei angemessener Besoldung der Beamten, die inzwischen fast die
Hälfte ihrer Dienstzeit auf diese Tätigkeit verwendeten, würden
höchstens 420 fl. übrigbleiben:

Farbbild links:
Bild des Schwaben, der
Freiburg kaufen wollte.
Entwurf von Simon Göser
(1735-1816) zu dem
Gemälde an der Nordseite
des Schwabentors.

Erneute Streitigkeiten
um die Zinsen

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